Gädechens plädiert für schnelle Grundsteuer-Reform

12.04.2018

„Es darf keine Phase der Verunsicherung in den Kommunen entstehen!“

Das aktuelle Verfahren zur Erhebung der Grundsteuer wurde als verfassungswidrig eingestuft. Damit beendet die gerichtlich höchste Instanz die bisherige Praxis der Berechnung anhand von Einheitswerten, die bereits vor 54 Jahren festgestellt wurden. Bis Ende 2019 hat der Gesetzgeber nun Zeit, eine praktikable Neuregelung zu treffen. Sollte der Übergang zu einem neuen Berechnungssystem einen Vorlauf benötigen, dürfen die aktuellen Regelungen noch bis spätestens Ende 2024 angewendet werden.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens plädiert daher für eine möglichst rasche, zugleich aber gründliche Reform der Grundsteuer. „Aus meiner zwanzigjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit weiß ich, wie wichtig und elementar die Einnahmen aus der Grundsteuer sind. Als Bundespolitiker, der sich immer wieder vehement für die Belange der Kommunen einsetzt, sehe ich hier nun großen Handlungsdruck, denn die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen unserer Städte und Gemeinden – rund 440 Millionen Euro nehmen die Kommunen in Schleswig-Holstein über die Grundsteuer ein.“ Daher, so Gädechens, bedürfe es schnell einer Planungssicherheit, zumal die Einnahmen durch die Grundsteuer im Gegensatz zur ebenso bedeutenden Gewerbesteuer sicherer und planbarer seien.
„In den anstehenden Verhandlungen wird sich die Union für zwei Punkte besonders einsetzen: Zum einen ist es wichtig, dass die Reform aufkommensneutral erfolgt, soll heißen: Es darf keine Steuererhöhungen durch die Hintertür geben. Zum anderen wollen wir die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen bewahren. Das heißt konkret, dass die einzelnen Kommunen auch zukünftig selbst den Hebesatz bestimmen dürfen“, erklärt Gädechens. Der CDU-Bundestagsabgeordnete begrüßt daher auch die ersten Stellungnahmen aus dem Bundesfinanzministerium, die diese Positionen aufnehmen und umsetzen wollen.