Zusätzliche Mittel für kleine Krankenhäuser Fehmarn erhält 400.000 Euro

09.07.2019

CDU-Abgeordneter Gädechens: „Wohnortnahe medizinische Versorgung hat für die Union oberste Priorität“

Ländlich wohnen und trotzdem eine Klinik in der Nähe haben: Für die Lebensqualität im ländlichen Raum spielt die medizinische Versorgung eine bedeutende Rolle. Auf Drängen der Unionsparteien hat daher der Bundestag ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn beschlossen, wonach insbesondere kleinere Krankenhäuser eine zusätzliche Förderung erhalten können. Anfang des Jahres ist das Gesetz in Kraft getreten – jetzt wurde auch die Liste der Krankenhäuser veröffentlicht, die eine zusätzliche Unterstützung erhalten sollen. Neun Krankenhäuser aus Schleswig-Holstein erhalten ab dem nächsten Jahr zusätzlich 400.000 Euro pro Einrichtung. Aus Ostholstein ist die Inselklinik Fehmarn unter den Geförderten.
„Wohnortnahe medizinische Versorgung hat für die Union oberste Priorität“, kommentiert der CDU-Abgeordnete Ingo Gädechens die Entscheidung. „Daher freue ich mich sehr über die gute Nachricht für die Inselklinik auf Fehmarn, deren Bestand ja immer wieder Gegenstand von Diskussionen ist. Schon als ehrenamtlicher Kommunalpolitiker habe ich mich seinerzeit für den Fortbestand des Inselkrankenhauses stark gemacht. Mit den zusätzlichen Mitteln hoffe ich sehr, dass die Klinik langfristig gesichert werden kann.“ Der Abgeordnete verweist dabei auf die große Bedeutung auch kleinerer Krankenhäuser. „Natürlich gibt es in solchen Einrichtungen keine fachärztliche Maximalversorgung. Unbestritten bieten aber Krankenhäuser in der Fläche eine schnell erreichbare Versorgung vor Ort. Mit der Förderung ist es der Union gelungen, unbürokratisch, konkret und wirksam eine wichtige Maßnahme zur Förderung des ländlichen Raumes umzusetzen.“
Für die Bezuschussung der Krankenhäuser stellen die Krankenkassen jährlich 50 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, müssen die Krankenhäuser einige Kriterien erfüllen, unter anderem eine Bevölkerungsdichte von unter 100 Einwohnern und die Vorhaltung einer Fachabteilung für Innere Medizin, Chirurgie oder Geburtshilfe.