Der gesetzlichen Krankenversicherung geht es finanziell gut. Daher hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition ein Reformgesetz beschlossen, mit dem die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung spürbar entlastet werden. Ab Januar werden sich Arbeitgeber und die Rentenversicherung wieder hälftig an den Zusatzbeiträgen zur Krankenversicherung beteiligen, die bisher vom Versicherten alleine zu tragen waren. Auch für Selbstständige wie für Soldaten auf Zeit wurden Verbesserungen beschlossen.
„Mit dem geplanten Gesetz entlasten wir vor allem Arbeitnehmer und Rentner in einer Größenordnung von acht Milliarden Euro jährlich“, erklärt der CDU-Abgeordnete Ingo Gädechens. „In wirtschaftlich guten Zeiten ist es für Arbeitgeber verkraftbar, auch bei den Zusatzbeiträgen die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Daher begrüße ich die Entscheidung, die eine gute Nachricht für die gesetzlich Versicherten ist.“
Auch für hauptberuflich Selbstständige bringt das Gesetz Verbesserungen. „Für Selbstständige mit niedrigem Einkommen war die gesetzliche Krankenversicherung bisher häufig deutlich teurer als eine private Versicherung. Problematisch wird es dann jedoch, wenn im Alter die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung rapide steigen. Daher ist es richtig, dass wir die gesetzliche Krankenversicherung auch für Selbstständige, die keine Top-Verdiener sind, attraktiv machen“, erklärt Gädechens. Konkret wird mit dem Gesetz die monatliche Mindestbemessungsgrundlage noch weiter abgesenkt als ursprünglich geplant, und zwar auf 1.015 Euro. Das bedeutet, dass diese Selbstständigen künftig weniger als die Hälfte ihrer bisherigen Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. „Damit werden wir endlich der wirtschaftlichen Situation vieler kleiner Selbstständiger besser gerecht“, erläutert Gädechens. „Das war uns ein Kernanliegen in diesem Gesetz!“
Der CDU-Verteidigungspolitiker freut sich insbesondere auch über die Änderung für Soldaten auf Zeit: „Für diese Personengruppe, die einen wertvollen Dienst für unser Land leisten, schaffen wir ein Beitrittsrecht in die gesetzliche Krankenversicherung nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst.“ Gädechens‘ Fazit: „Für die Versicherten ist das insgesamt ein gutes Paket!“
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