Berlin macht den Weg frei für Teilerdverkabelung

03.12.2015
Pressemitteilung

Bundestag beschließt Reform der Gesetze zum Energieleitungsbau

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus beschlossen. Erfreuliche Nachricht für Ostholstein: Mit dem beschlossenen Gesetz besteht die Möglichkeit, Teile der geplanten Ostküstenleitung auch als Erdkabel zu errichten. Wenn der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmt, kann der Netzbetreiber TenneT die Verkabelung von Teilstrecken der Ostküstenleitung prüfen und planen.

 

„Der Beschluss des Bundestages ist ein großer Erfolg vieler Akteure für die Region“, freut sich der CDU-Abgeordnete für Ostholstein und Nordstormarn Ingo Gädechens. „Es hat wirklich das ‚Bohren dicker Bretter‘ bedeutet, dass die Ostküstenleitung nun die Möglichkeit der Teilerdverkabelung erhält.“ Gädechens spielt darauf an, dass sich insbesondere Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) lange Zeit vehement gegen die Teilerdverkabelung der Ostküstenleitung gewehrt hat. Noch Mitte Juli hielt das Bundeswirtschaftsministerium fest, dass es eine Aufnahme der Ostküstenleitung in den Anhang des Bundesbedarfsplangesetzes ablehnt und damit selbst die Prüfung einer Teilerdverkabelung ausgeschlossen wurde. „Besonders möchte ich meinem Kollegen und CDU-Landesvorsitzenden Ingbert Liebing danken“, so der Abgeordnete Gädechens. „Er hat als Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie intensiv für die Ostküstenleitung gekämpft und am Ende mit durchsetzen können, dass der Bundestag nicht der Auffassung des Wirtschafsministeriums gefolgt ist.“

 

Mit dem beschlossenen Gesetz besteht für die weiteren Planungen der Ostküstenleitung nun die größtmögliche Auswahl von Ausbauvarianten. „Für welche Teilstrecken sich eine Erdverkabelung oder eine Freiluftleitung am besten eignet, kann nun geprüft und schließlich umgesetzt werden“, erklärt Gädechens. „Wichtig ist mir, dass die endgültige Trassenplanung möglichst geringe Auswirkung auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger hat und gleichzeitig alle berechtigten Interessen der unterschiedlichen Akteure beachtet.“