Bundestag verbietet laute Güterwaggons

30.03.2017

CDU-Abgeordneter Gädechens begrüßt weiteren Schritt im Kampf gegen Schienenlärm

Der Bundestag hat das Gesetz gegen Schienenlärm beschlossen. Ziel des Gesetzes, das CSU-Verkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegt hat, ist im Vergleich zu 2008 die Halbierung des Schienenlärms bis 2020. Neben zusätzlichen Investitionen im Bereich des Lärmschutzes, die der Bundestag bereits in den vergangenen Jahren beschlossen hat, und der Abschaffung des Lärmbonus für die Schiene folgt mit dem nun beschlossenen Gesetz ein weiterer Schritt: Ab 2020 werden laute Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz verboten. Der CDU-Abgeordnete aus dem Wahlkreis Ostholstein/Stormarn-Nord Ingo Gädechens, der die Initiative in den vergangenen Monaten massiv unterstützt hat, begrüßt die Entscheidung und betont die positiven Effekte für Infrastrukturvorhaben in seinem Wahlkreis.

„Heute ist ein guter Tag für meinen Wahlkreis“, freut sich Gädechens. „Nachdem die Union bereits dafür gesorgt hat, dass der Bonus für Schienenlärm seit dem 1. Januar 2015 abgeschafft wurde, folgt jetzt der nächste Schritt: Indem laute Güterwaggons von deutschen Schienenwegen verbannt werden, bedeutet das insbesondere für die Hinterlandanbindung der Beltquerung eine enorme Lärmentlastung!“ Im Rahmen des Baus dieser Hinterlandanbindung, die erst mehrere Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen fertiggestellt werden wird, werden von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder Sorgen vor Lärm durch Güterzüge geäußert. Mit dem nun beschlossenen Gesetz wird ein weiterer Schritt getan, indem diese Sorgen ernst genommen werden und Anlass für eine bewusste politische Entscheidung zur Lärmminderung sind. „Für Infrastrukturprojekte, die wir für ein zukunftsfähiges Land benötigen, ist die Akzeptanz in der Bevölkerung ein hohes Gut. Mit der spürbaren Lärmreduzierung durch Güterwaggons kommen wir hier einen ordentlichen Schritt weiter.“ Konkret werden mit dem Gesetz Schallemissionswerte festgelegt, die nur von leisen Güterwagen mit Flüsterbremsen beziehungsweise von Güterwagen mit älteren Bremssystemen, die ihre Fahrtgeschwindigkeit deutlich reduzieren, eingehalten werden können.