Christlich-liberale Gesetzesinitiative zur Stärkung des Ehrenamtes..

08.02.2013
Pressemitteilung

Christlich-liberale Gesetzesinitiative zur Stärkung des Ehrenamtes ist das richtige Signal!

Der ostholsteinische CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens begrüßt die Initiative der Regierungskoalition zur Stärkung des Ehrenamtes: „Mit diesem Gesetzesentwurf wird vor allem eine verbesserte steuerliche Förderung des Ehrenamtes wirksam. Für Menschen, die Ehrenämter übernehmen, wird dadurch künftig einiges leichter.“
Nach der Neuregelung soll die Vergütung von Übungsleitern in den Sportvereinen oder von Ausbildern bei den Jugendfeuerwehren bis zu 2.400 Euro steuerfrei bleiben. „Neben den Sportvereinen profitieren in besonderer Weise die freiwilligen Feuerwehren von dem neuen Gesetzentwurf. Deshalb habe ich mich als Beiratsmitglied im Deutschen Feuerwehrverband besonders für diese Initiative der Koalition eingesetzt“, so Gädechens.
Selbstverständlich profitieren aber auch alle anderen ehrenamtlich Tätigen von dem Gesetzentwurf: Der Freibetrag der Ehrenamtspauschale wird auf 720 Euro angehoben. Einnahmen unterhalb dieser Grenze unterliegen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht. Auch die Haftungsregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch werden beschränkt. „Dies ist eine wichtige Neuerung: denn viele Ehrenamtliche bewegt natürlich die Frage, inwieweit sie für Fehler und Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit einzustehen haben“, erläutert der CDU-Bundestagsabgeordnete. Zu den weiteren Verbesserungen gehört die höhere Umsatzgrenze von 45.000 Euro für sportlichen Veranstaltungen eines Vereins als Zweckbetrieb. Hierdurch entfällt bei kleineren Veranstaltungen die Pflicht, die Ausgaben detailliert dem steuerpflichtigen- oder dem steuerfreien Bereich zuzuordnen.
„Die mit dem Gesetz verbundende Bürokratieentlastung würdigt das Engagement der Ehrenamtlichen und stärkt somit eine aktive Bürgergesellschaft. Die im Gesetzentwurf enthaltende Erleichterung bei der Rücklagenbildung ist eine weitere wichtige Unterstützung von Vereinen und Stiftungen wird“, so Gädechens weiter. Zusätzlich aufgenommen wurde eine Lockerung des sogenannten Endowment-Verbots, d.h. des Verbots von Vermögensübertragungen. Die Regelung ermöglicht die gegenseitige finanzielle Unterstützung von Vereinen und Stiftungen. Damit wird z. B. die Einrichtung von „Stiftungsprofessuren“ erleichtert. Wenn der Bundesrat in seiner Sitzung am 1. März 2013 dem zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf zugestimmt hat, werden die Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.