
In der laufenden Sitzungswoche griff der CDU-Abgeordnete Ingo Gädechens aus Ostholstein erneut das Thema Angelverbot auf und führte Gespräche mit dem zuständigen Bundesumweltministerium. Dieses plant die Ausweisung von sechs Naturschutzgebieten in Ost- und Nordsee, womit auch ein Angelverbot verbunden werden soll. Nachdem Planungen vom Januar 2016 ein totales Angelverbot im Fehmarnbelt vorgesehen hatten, kam es zu massiven Protesten. In deren Folge bot das Umweltministerium im Juni einen Kompromiss an, wonach nur in einer sogenannten Sonderzone das Verbot gelten sollte. Problem dabei: Genau diese Sonderzone liegt in einem begehrten Angelrevier. Daher bemüht sich Gädechens intensiv um eine komplette Streichung der Verbotspläne.
„Das Gespräch mit dem Umweltministerium war erhellend und ernüchternd zugleich“, fasst der CDU-Abgeordnete seine Eindrücke zusammen. „Es ist nicht nur mir, sondern auch den anderen anwesenden Kolleginnen und Kollegen aufgefallen, dass es nach wie vor nicht ein stichhaltiges Argument für das Angelverbot gibt.“ Neben dem ostholsteinischen Abgeordneten nahmen auch die CDU-Abgeordneten Gitta Connemann und Ingrid Pahlmann sowie der SPD-Abgeordnete Johann Saathoff teil. „Das Umweltministerium argumentiert, mit dem Verbot sollen die Riffe geschützt werden. Dass Riffe von Anglern gar nicht beeinträchtigt werden, mussten die Ministeriumsvertreter auf Nachfrage aber eingestehen. Als letztes Todschlagargument kam dann der Vorsorge-Aspekt. Es könnte in der Zukunft ja durch das Angeln zu einer Verschlechterung der Lage kommen. Das kann aber niemand den Menschen vor Ort erklären und gleichzeitig ist diese Argumentation hochgefährlich.“ Gädechens kritisiert insbesondere, dass mit Verweis auf den Vorsorge-Aspekt eigentlich alles verboten werden könnte. „Für mich ist wieder einmal klar geworden: Für das Angelverbot gibt es nicht ein einziges Argument. Es scheint willkürlich in die Planungen aufgenommen worden zu sein. Das darf es in Deutschland aber nicht geben“, erklärt der CDU-Abgeordnete.
Die Festlegung der geplanten Naturschutzgebiete wird im Rahmen einer sogenannten Verordnung geregelt. Für diese ist das Bundesumweltministerium allein verantwortlich, der Bundestag hat offiziell kein Mitspracherecht. „Es liegt einzig und allein bei der SPD-Umweltministerin Hendricks, endlich das Angelverbot zu streichen“, erklärt Gädechens. „Da sie sich aber bisher hartnäckig weigert und damit sehenden Auges regionale Kultur und touristische Wertschöpfung insbesondere in Ostholstein gefährdet, muss hier die SPD auf die eigene Ministerin stärker einwirken und sie zum Einlenken bewegen.“ Da das Thema Fischerei auch das Landwirtschaftsministerium betrifft, muss auch dieses Ressort angehört werden. Hier sind die Linien klar: CSU-Landwirtschaftsminister Schmidt hat sich mehrfach und massiv gegen die Verbotspläne ausgesprochen. „Die Union hat ihre Hausaufgaben gemacht. Wir stehen geschlossen gegen die Verbotspläne. Wir wollen in keinem Verbotsland leben, wo einfach auf Verdacht die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt wird“, so Gädechens. „Die SPD muss hier endlich massiv Druck auf die eigene Ministerin ausüben. Die Verbotspläne müssen vom Tisch!“
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