Ingo Gädechens im Gespräch über Auswirkungen eines Angelverbotes

Ein Verbot hätte nach Angaben des Geschäftsführers der Heiligenhafener Verkehrsbetriebe Manfred Wohnrade verheerende Konsequenzen für die Region

Das von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) geplante Angelverbot im Fehmarnbelt hätte existenzbedrohende Auswirkungen auf die Hochseeangelkutterbetriebe in Heiligenhafen und auf Fehmarn. Diese klare Botschaft vernahm Ingo Gädechens bei einem Vor-Ort-Besuch in Heiligenhafen. Gemeinsam mit dem CDU-Fraktionsvorsitzenden und stellvertretenden Landrat Timo Gaarz besprach der Bundestagsabgeordnete mit den Geschäftsführern der HVB Manfred Wohnrade und Joachim Gabriel, Jens Meyer von der EgOH sowie den Sprechern des Verbands der Norddeutschen Bäder- und Hochseeangel-Schiff-Besitzer, Willi Lüdtke und Thomas Deutsch, die gravierenden Auswirkungen eines Angelverbotes auf die Angelkutter- und Beherbergungsbetriebe sowie die Zubehörgeschäfte.

 

„Es war mir ein wichtiges Anliegen, sofort nach der Sitzungswoche in Berlin schnellstmöglich mit den betroffenen Akteuren vor Ort in den Dialog einzutreten“, erklärt Gädechens. „Leider haben sich alle meine Befürchtungen bestätigt und die aktuellen Pläne des Umweltministeriums bergen große Gefahren für unsere Tourismuswirtschaft.“ Nach den Aussagen von Wohnrade würden die Hochangelkutter allein in Heiligenhafen rund 50.000 Gäste in die Region locken und so eine jährliche Wertschöpfung in Höhe von ungefähr 1,3 Millionen Euro erzeugen, die als Umsätze in die Gastronomie und den Einzelhandel eingebracht würden. Noch nicht berücksichtigt seien dabei die ungefähr 2 Millionen Euro Ausgaben für die Fahrten auf den Kuttern, das Chartern von Angelfahrzeugen oder die Übernachtungskosten. „Diese Zahlen zeigen eindrücklich die große touristische und wirtschaftliche Bedeutung des Angeltourismus. Daher müssen wir mit allen Mitteln das geplante Verbot verhindern!“, erklärt Gädechens, der als Mitglied im Tourismusausschuss sofort reagiert hat und sich gemeinsam mit den CDU-Abgeordneten der norddeutschen Bundesländer gegen die Verbotspläne ausgesprochen hat.

 

Die Gegner der Verbotspläne kritisieren insbesondere, dass Umweltministern Hendricks keinen wissenschaftlichen Nachweis über die Auswirkungen des Angeltourismus auf die Natur vorlegen könne. Da insbesondere im Fehmarnbelt eine sehr große Dichte von Schiffsverkehr herrsche und das gewerbliche Fischen nicht eingeschränkt werde, fehle die Begründung für das Angelverbot. „In einem Rechtsstaat wie Deutschland darf es nicht sein, dass willkürliche Verbotspläne Realität werden – zumal hier viele Existenzen von Menschen bedroht sind, die vom Tourismus leben“, so Gädechens.

„Darüber hinaus wird das angedachte Verbot der Freizeitfischerei nicht einmal von der EU gefordert! Es wäre somit ein nationaler Alleingang, der keine Rechtfertigungsgrundlage besitzt.“ Daher werde er weiter gegen die Pläne der Bundesumweltministerin kämpfen. Da auch in vielen anderen Regionen der Ost- und Nordsee ähnliche Verbote geplant sind, haben sich die norddeutschen CDU-Abgeordneten bereits in der vergangenen Woche in einem Schreiben an die Bundesumweltministerin gewandt und vehement gegen die Verbotspläne Einspruch erhoben. Zum weiteren Verfahren wurde in der Runde einvernehmlich vereinbart, zunächst die Stellungnahme der Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) auf das Schreiben der CDU-Abgeordneten sowie auch die Antwort auf das Schreiben des Verbandes der Schiffbesitzer abzuwarten, um dann kurzfristig die weitere Vorgehensweise zu beraten.