Investitionsstau in Feuerwehrgerätehäusern kann jetzt bekämpft werden!

21.06.2018

Landeshaushalt 2018 stellt erstmals 11 Mio. Euro zur Verfügung

In vielen Kommunen hat sich bei den Feuerwehrgerätehäusern in den letzten Jahren ein massiver Investitionsstau angehäuft. Viele haben nicht mehr den ak- tuellen notwendigen Standard, auch in meinem Wahlkreis. Sogar die Unfallkasse moniert hier und da einen Mangel. Das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehr ist für uns als CDU sehr wichtig. Unsere Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner sollen mit intakten und standardgemäßen Feuerwehrgerätehäusern arbeiten können.
Mit dem Landeshaushalt 2018 stellen wir erstmals aus Bundesmitteln und aus dem Kommunalen Finanzausgleich Fördergelder in Höhe von insgesamt 11 Mil- lionen Euro dafür bereit. Fünf Millionen davon stammen aus den Restmitteln von den Kommunen, jetzt fließt davon ein wesentlicher Teil gemäß Wunsch der kommunalen Landesverbände in die Feuerwehrgerätehäuser.


Träger des abwehrendenden Brandschutzes und der technischen Hilfe bzw. Gemeinden, Ämter und Zweckverbände können ab sofort eine Förderung für den Neubau, die Erweiterung, den Aus- und den Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrgerätehaus beantragen.


Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufrechtzuerhalten oder zu verbessern. Sie müssen fachlich notwendig und wirt- schaftlich sein. Der Förderhöchstsatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungs- fähigen Gesamtkosten. Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent bereitzustellen. Die Mindestförderung liegt bei 15.000 Euro und die Höchstförderung liegt bei 300.000 Euro. Die Antragsfrist für Maß- nahmen für das Jahr 2019 endet am 14. September 2018 und die Antragsfrist für 2020 am 13. September 2019.