Meisterpflicht soll wiedereingeführt werden

18.04.2018

CDU-Abgeordneter Gädechens begrüßt Vorhaben zur Sicherstellung der Qualität bei Handwerkerarbeiten

Eine kleine Rolle rückwärts plant die Große Koalition: Die Meisterpflicht soll in einigen Handwerksberufen – wie etwa bei Fliesenlegern – wieder eingeführt werden. Damit soll die Qualität von Handwerkerleistungen nachhaltig verbessert werden. Mit der Handwerksreform 2004 wurde die Zahl der Berufe mit Meisterpflicht dramatisch reduziert, sodass die Ausübung von 53 Handwerken seitdem ohne einen Meister möglich ist.

„Unsere Konjunktur brummt und das merken wir alle ganz besonders auch bei der Nachfrage nach Handwerkerleistungen“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens. „Umso ärgerlicher ist es, wenn inzwischen für viele handwerkliche Tätigkeiten sehr viel Geld auf den Tisch gelegt werden muss, dann aber die Qualität nicht stimmt. Daher begrüße ich es, dass wir hier gegensteuern werden.“ Gädechens verweist insbesondere auch auf Probleme bei Gewährleistungen. Aktuelle Zahlen zeigen, dass 50 Prozent derer, die sich ohne Meisterbrief selbstständig machen, nach fünf Jahren nicht mehr am Markt sind. Daraus würden häufig Probleme im Fall von Gewährleistungen auftreten.

„Die Union ist und bleibt nach wie vor die Partei, die zum Meister steht, der eine weltweit beachtete Erfolgsgeschichte ist“, so der CDU-Abgeordnete. „Gleichwohl ist die Ausweitung der Meisterpflicht kein Allheilmittel“. Daher, erklärt Gädechens, werbe er auch für eine bessere Förderung der Meisterausbildung, sodass diese attraktiver werde. Dazu gehöre insbesondere auch eine stärkere Gleichstellung zwischen Meisterausbildung und universitärem Studium, beispielsweise bei Fragen der Ausbildungskosten oder der Unterstützung durch BAföG.

Auch aus dem Baugewerbe und von der Gewerkschaft IG Bau kommt Unterstützung für das Vorhaben. In einem gemeinsamen Brief an CDU, CSU und SPD wurde die Wiedereinführung der Meisterpflicht für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk gefordert. Begründet wird dies damit, dass die erhofften positiven Effekte der letzten Reform ausgeblieben seien.