Peer Knöfler, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Ostholstein-Nord

21.06.2018

zum Förderprogramm für Feuerwehrgerätehäuser und den Richtlinien

„Das Ehrenamt in der Feuerwehr ist der CDU und mir persönlich ein wichtiges Anliegen. Und das Förderprogramm zur Investition in Feuerwehrgerätehäuser ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um den aufgelaufenen Investitionsstau abzubauen“, so Knöfler, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Ostholstein-Nord. „Viele Feuerwehrgerätehäuser entsprechen nicht mehr dem Standard, sind nicht mehr intakt oder schlicht weg zu klein, was die Bereitschaft und den Einsatz zur ehrenamtlichen Tätigkeit in der Feuerwehr in den Kommunen zunehmend erschwert.“

Mit dem Landeshaushalt 2018 stellen wir erstmals aus Bundesmitteln und aus dem Kommunalen Finanzausgleich Fördergelder für Feuerwehrgerätehäuser in Höhe von insgesamt 11 Millionen Euro bereit. Fünf Millionen davon stammen aus den Restmitteln von den Kommunen, jetzt fließt davon ein wesentlicher Teil gemäß Wunsch der kommunalen Landesverbände in die Feuerwehrgerätehäuser.
Träger des abwehrendenden Brandschutzes und der technischen Hilfe bzw. Gemeinden, Ämter und Zweckverbände können ab sofort eine Förderung für den Neubau, die Erweiterung, den Aus- und den Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrgerätehaus beantragen.

Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufrechtzuerhalten oder zu verbessern. Sie müssen fachlich notwendig und wirtschaftlich sein. Der Förderhöchstsatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent bereitzustellen. Die Mindestförderung liegt bei 15.000 Euro und die Höchstförderung liegt bei 300.000 Euro. Die Antragsfrist für Maßnahmen für das Jahr 2019 endet am 14. September 2018 und die Antragsfrist für 2020 am 13. September 2019.“