„Rechtssicherheit für Ferienwohnungen ist in Sicht!“

19.07.2016

CDU-Abgeordneter Gädechens begrüßt Referentenentwurf zur Ferienwohnung-Problematik

Auch in Ostholstein sind Ferienwohnungen seit Jahrzehnten fester Bestandteil der touristischen Vermarktung. Mehrere Gerichtsurteile haben die bewährte Vermietung von Ferienwohnungen allerdings in Frage gestellt. Im Kern geht es um die Frage, ob Ferienwohnungen rechtlich zulässig sind oder nicht. Immer mehr Gerichte haben für die Unzulässigkeit votiert und somit eine ganze Branche in Unsicherheit gestürzt. Schon seit vielen Monaten treibt den ostholsteinischen CDU-Bundestagsabgeordneten Ingo Gädechens dieses Thema um. Als Mitglied im Tourismusausschuss und Berichterstatter seiner Fraktion für Ferienwohnungen hat er kontinuierlich in Berlin für eine Änderung der Rechtslage geworben. Nun hat das SPD-geführte Bundesbauministerium nach langem Warten einen Referentenentwurf vorgelegt.

 

„Endlich ist Rechtssicherheit für Ferienwohnungen in Sicht!“, freut sich Gädechens über den Inhalt. „Das Bauministerium ist auf ganzer Linie der Position der Union gefolgt. Mit dem Gesetzentwurf kriegt jede Kommune die Möglichkeit, selbst zu regeln, wo Ferienwohnungen erlaubt sind und wo nicht. Da z.B. die Situation auf Sylt ganz anders als auf Fehmarn ist, brauchen wir genau diese weitreichende Entscheidungsbefugnis der Kommunen. So können die Interessen der Urlauberinnen und Urlauber aber auch der jeweiligen Ortsbevölkerung fair abgewogen werden.“

 

Nach intensiven Vorarbeiten fand auf Anregung Gädechens‘ Mitte März eine öffentliche Anhörung zur Thematik im Tourismusausschuss des Bundestages statt. Auf Einladung des Abgeordneten Gädechens kam Nils Hollerbach von der Kreisverwaltung Ostholstein als Sachverständiger in die Hauptstadt und berichtete über die Lage vor Ort. Alle Experten waren sich einig: Eine Änderung der betreffenden Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist dringend nötig.

 

„Aktuell findet eine Überprüfung der geplanten neuen Regelungen statt“, weiß Gädechens über den aktuellen Sachstand zu berichten. „In ausgewählten Kommunen Deutschlands wird durchgespielt, ob die geplanten Änderungen tatsächlich die bisherigen Probleme lösen können. Wenn alles gut geht, wird die neue Baunutzungsverordnung noch in diesem Jahr beschlossen. Dann haben wir für die nächste Saison endlich Rechtssicherheit“. Und dies, so Gädechens, sei für eine weitere gedeihliche Entwicklung des Tourismussektors ungemein wichtig.