Der Einlass beginnt ab 18:00 Uhr.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
- Wahl eines Wahlvorstandes (Wahlvorsteher/in, 2 Beisitzer/innen, Schriftführer/in)
- Wahl einer Stimmzählkommission
- Wahl einer Mandatsprüfungskommission
- Einführung in die rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Wahl von Landtagskandidatinnen/-kandidaten
- Wahl von 10 stimmberechtigten Versammlungsteilnehmerinnen/-teilnehmern zur Unterzeichnung der Niederschrift für den Wahlkreis 18 Ostholstein-Süd
- Wahl eines Gremiums für die Nominierung einer/s möglichen Ersatzkandidatin/-kandidaten
- Wahl einer Vertrauensperson und einer stellv. Vertrauensperson
- Vorstellung der Bewerberinnen/ Bewerber
- Wahl der Landtagskandidatin/des Landtagskandidaten für den Wahlkreis 18 Ostholstein-Süd
- Schlussworte
Rechtliche Hinweise:
Die Stimmberechtigung ergibt sich aus § 5 Landeswahlgesetz in Verbindung mit § 23 (2). Stimmberechtigt sind alle CDU-Mitglieder, die zum Zeitpunkt des Zusammentritts der Wahlkreismitgliederversammlung wahlberechtigt sind, d.h. Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. Sie müssen ihre Hauptwohnung im Landtagswahlkreis 18 Ostholstein-Süd haben, seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben und am Tage der Wahlkreismitgliederversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen nicht nach § 7 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Um dies gegebenenfalls überprüfen zu können, bitten wir sie, Ihren Personalausweis mitzuführen und halten Sie diesen bei der Anmeldung bereit.
*Der Landtagswahlkreis 18 Ostholstein-Süd umfasst folgende Städte, Ämter und Gemeinden:
Kreis Ostholstein:
Ahrensbök, Bad Schwartau, Ratekau, Scharbeutz, Stockelsdorf, Timmendorfer Strand
Termin
- Jugendherberge Scharbeutz
- Strandallee 98
- 23683 Scharbeutz

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