Wahlkreismitgliederversammlung im Wahlkreis OH-Süd zur Landtagswahl 2027

 

Der Einlass beginnt ab 18:00 Uhr.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
  3. Wahl eines Wahlvorstandes (Wahlvorsteher/in, 2 Beisitzer/innen, Schriftführer/in)
  4. Wahl einer Stimmzählkommission
  5. Wahl einer Mandatsprüfungskommission
  6.  Einführung in die rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Wahl von Landtagskandidatinnen/-kandidaten
  7. Wahl von 10 stimmberechtigten Versammlungsteilnehmerinnen/-teilnehmern zur Unterzeichnung der Niederschrift für den Wahlkreis 18 Ostholstein-Süd
  8. Wahl eines Gremiums für die Nominierung einer/s möglichen Ersatzkandidatin/-kandidaten
  9. Wahl einer Vertrauensperson und einer stellv. Vertrauensperson
  10. Vorstellung der Bewerberinnen/ Bewerber
  11. Wahl der Landtagskandidatin/des Landtagskandidaten für den Wahlkreis 18 Ostholstein-Süd
  12.  Schlussworte

Rechtliche Hinweise:
Die Stimmberechtigung ergibt sich aus § 5 Landeswahlgesetz in Verbindung mit § 23 (2). Stimmberechtigt sind alle CDU-Mitglieder, die zum Zeitpunkt des Zusammentritts der Wahlkreismitgliederversammlung wahlberechtigt sind, d.h. Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. Sie müssen ihre Hauptwohnung im Landtagswahlkreis 18 Ostholstein-Süd haben, seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben und am Tage der Wahlkreismitgliederversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen nicht nach § 7 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. 

Um dies gegebenenfalls überprüfen zu können, bitten wir sie, Ihren Personalausweis mitzuführen und halten Sie diesen bei der Anmeldung bereit.

*Der Landtagswahlkreis 18 Ostholstein-Süd umfasst folgende Städte, Ämter und Gemeinden:
Kreis Ostholstein:
Ahrensbök, Bad Schwartau, Ratekau, Scharbeutz, Stockelsdorf, Timmendorfer Strand

Termin

24.04.2026 19:00
  • Jugendherberge Scharbeutz
  • Strandallee 98
  • 23683 Scharbeutz