Bundestag verabschiedet Attraktivitätsgesetz

26.02.2015
Pressemitteilung

Der Bundestag beschließt das Gesetz zur Steigerung des Dienstes in der Bundeswehr. Dazu erklärt der stellv. verteidigungspolitische Sprecher und Obmann der CDU/CSU Bundestagsfraktion Ingo Gädechens, MdB:

„Dies ist ein guter Schritt in die richtige Richtung für unsere Soldatinnen und Soldaten! Mit dem Gesetz kommen wir dem Ziel, die Bundeswehr zu einem der attraktivsten Arbeitgeber Deutschlands zu machen, ein gutes Stück näher. Nach langwierigen und zum Teil mühsamen Verhandlungen hat die Koalition ein Paket aus 22 Maßnahmen beschlossen, das die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber nachhaltig verbessern wird. Die Bundeswehr ist in der heutigen sicherheitspolitischen Bedrohungslage mehr denn je gefordert. Wir brauchen starke und leistungsfähige Streitkräfte mit engagiertem und motiviertem Personal! Der steigende Fachkräftemangel wird vor der Bundeswehr nicht halt machen. Wir brauchen daher junge Menschen, die sich für den anspruchsvollen Dienst entscheiden.
Ziel ist es aber nicht nur qualifizierte Bewerber zu gewinnen, sondern auch erfahrenes Personal in der Bundeswehr zu halten. Der Soldatenberuf ist kein Beruf wie jeder andere, er hat besondere Härten und Herausforderungen. Deshalb ist es so wichtig, das Engagement der Soldatinnen und Soldaten durch faire und angemessene Arbeitsbedingungen nach heutigen Standards zu würdigen. Ein wichtiges Element des Attraktivitätsgesetzes ist daher die bessere Vereinbarkeit von Familie und Dienst sowie eine geregelte, moderne Dienstzeitordnung für die Soldatinnen und Soldaten“, so der CDU-Verteidigungspolitiker.

Lange bestand im Bundestag Uneinigkeit zwischen den Verteidigungspolitikern, die noch Verbesserungen einbringen wollten und den Innenpolitikern, die noch Bedenken zum Ausdruck brachten. Die Verteidigungspolitiker der Unionsfraktion haben daher besonders intensiv um das Attraktivitätsgesetz gekämpft und mit Nachdruck bei Ihren Kollegen um Verständnis für die geplanten Maßnahmen geworben. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen weitere Verbesserungen beim Versorgungsausgleich sowie beim Wegfall der Hinzuverdienstgrenze.

Am Ende konnten noch wesentliche Verbesserungen am Gesetzespaket eingebracht werden: So wurde die Altersversorgung von Zeitsoldaten spürbar verbessert, indem die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 20 Prozent angehoben (und nicht nur auf 15 Prozent, wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen) wurde. Der Gesetzgebungsprozess hat darüber hinaus dazu geführt, dass auf Initiative der CDU-Fraktion das Zulagenwesen der Bundeswehr einer grundlegenden Überprüfung unterzogen wird. Hierzu soll noch eine Kommission eingesetzt werden, die Vorschläge zur Anpassung erarbeitet.

„Mit dem Gesetz sind wir auf einem guten Weg,“ betont der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, „aber weitere Schritte werden folgen müssen, um die Bundeswehr zu einem attraktiven Arbeitgeber zu machen: Dazu zählen beispielsweise Verbesserungen bei der Infrastruktur und eine moderne und einsatzbereite Ausrüstung.“