Gädechens schafft endgültig Klarheit bei der umsatzsteuerlichen...

26.09.2011
Pressemitteilung

Gädechens schafft endgültig Klarheit bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Angelfahrten und Ausflugsfahrten von Bäderschiffen

Berlin. Vor der Saison hatten sich mehrere Kutterkapitäne und der Verband der norddeutschen Bäder- und Angelschiffbesitzer an den CDU-Bundestagsabgeordneten Ingo Gädechens gewandt. Mit großer Sorge und Ungewissheit befand man sich nach einem Urteil des Finanzgerichts in einem Schwebezustand, in dem man über Jahre nicht einordnen konnte, ob die Fahrgastpreise mit einem geminderten Steuersatz oder mit 19% Mehrwertsteuerabzuführen sind.
Gädechens, der in seiner Jugend selber in der Bäderschifffahrt tätig war, hat sich mit ganzer Kraft für eine schnelle und unbürokratische Lösung eingesetzt.

Nun liegt endgültig Klarheit vor, indem der Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein dem Angeordneten Gädechens mitteilt: „Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass eine existenzbedrohende Gefahr für die Unternehmer von Angelfahrten und Fahrgastschiffen nicht besteht. Der Bundesfinanzhof hat die Entscheidung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein, welches für Unruhe beim Verband der norddeutschen Bäder- und Angelschiffe gesorgt hatte, mit Gerichtsbescheid aufgehoben. Damit wurde die Auffassung des Klägers bestätigt. Die Angelfahrten werden als Beförderungsleistungen angesehen und unterliegen damit (wieder) dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz.“

Ingo Gädechens freut sich über die steuerliche Klarheit, die den Unternehmen nun Planungssicherheit bietet. „Für mich war der erfolgreiche Einsatz für die Angelkutter und Bäderschiffe besonders wichtig, weil ich weiß, dass in dieser Branche die Bäume zurzeit nicht in den Himmel wachsen.“