Krankenkassen müssen Rechtsansprüche auf Mutter-Kind-Kuren anerkennen!

08.09.2010
Pressemitteilung

Kellenhusen. Anlässlich des 60-jährigen Bestehens des Müttergenesungswerkes besuchte Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder gemeinsam mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Ingo Gädechens das Gertrud-Völcker-Haus in Kellenhusen. Die anerkannte Mutter-Kind-Klinik bietet Platz für 28 Mütter und 60 Kinder.
Gemeinsam mit der Kuratoriumsvorsitzenden des Müttergenesungswerks, der Bundestagsabgeordneten Marlene Rupprecht, führte die Leiterin Gabriele Bossmann die Gäste durch die Einrichtung. Der Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens zeigte sich von der sozialen Einrichtung beeindruckt: „Das Gertud-Völker-Haus ist eine enorm wichtige Hilfe und Stütze für Mütter in schwierigen Lebenssituationen.“

Bei der im Anschluss stattfindenden Gesprächsrunde berichteten die Mütter, wie schwierig der Weg zu dieser Mutter-Kind-Kur sei. Trotz des seit 2007 klar gesetzlich geregelten Anspruches der Betroffenen, stellen sich die gesetzlichen Krankenkassen bei der Genehmigung einer solchen Maßnahme quer, sodass die Bewilligung meist nur im Widerspruchsverfahren erteilt wird. „Es kann nicht sein, dass den ohnehin schon gesundheitlich angeschlagenen Müttern so viele Steine in den Weg gelegt werden,“ kritisiert Ingo Gädechens die Krankenkassen und fordert die Umsetzung nach dem Willen des Gesetzgebers.