Landtag beschließt neues Schulgesetz

26.01.2011
Pressemitteilung

Wir bauen die Plätze in den Kindertagesstätten für unter Dreijährige weiterhin aus. Großen Wert legen wir auf die Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen. Den Kindertagesstätten werden zusätzliche 10 Millionen Euro zur Finanzierung vom Land bewilligt.

 

 

Wir sichern die Grundschulstandorte – gerade im ländlichen Raum

 

 

 

Mit der Möglichkeit, auch weiterhin Grundschulverbände zu bilden, verhindern wir ein Grundschulsterben im ländlichen Raum. Der Zwang zum jahrgangsübergreifenden Unterricht wird aufgehoben. Wer zukünftig ein Jahr später eingeschult wird, erfährt keine Benachteiligung mehr, weil das fehlende Jahr nicht mehr auf die Schulbesuchszeit angerechnet wird.

 

 

Wir bereiten den Weg zu einem zweigliedrigen Schulsystem

 

 

Gemeinschafts- und Regionalschulen sollen mittelfristig zu einer Schulart zusammenwachsen. Diese Angleichung ist wichtig, um bei zurückgehenden Schülerzahlen flächendeckend ein Angebot an weiterführenden Schulen aufrechterhalten zu können. Gemeinschaftsschulen werden auf diesem Weg zu „zuständigen Schulen“ – somit hat jeder Schüler einen Anspruch auf einen wohnortnahen Schulplatz.

 

 

 

G8 oder G9 – wir überlassen den Schulen die Wahl

 

 

Das neue Schulgesetz räumt den Gymnasien eine Wahlfreiheit zur Dauer des Bildungsganges ein. Auch das Nebeneinander beider Angebote wird möglich sein. Über das Angebot entscheiden Schulleitung, Schulkonferenz und Schulträger, in Zweifelsfällen das Ministerium. Das heißt: Gegen den Willen des Schulträgers und der Schulen wird es an den Gymnasien keine Veränderungen geben. Das ändert nichts daran, dass wir für die Beibehaltung von G8 werben.

 

 

 

Wir ebnen den Weg zum nächsthöheren Schulabschluss

 

 

Auf die für Schulen und Schüler aufwändigen "prophylaktischen" Prüfungen zum Haupt- und Realschulabschluss wird im neuen Schulgesetz zugunsten von Anerkennungsregelungen verzichtet. Den Haupt- bzw. Realschulabschluss erhalten Schüler ohne gesonderte Prüfung mit der Versetzung in die nächsthöhere Klasse.