
Arbeitsministerin kündigt Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten an
Endlich Bewegung beim Mindestlohn: Nach monatelanger Kritik hat die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten im Rahmen des Mindestlohngesetzes angekündigt. In den vergangenen Monaten gab es vor allem aus dem touristischen Gewerbe anhaltende Kritik an den bürokratischen und unflexiblen Regelungen. Besonders Ingo Gädechens, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Ostholstein/Stormarn-Nord und Mitglied im Tourismusausschuss, hat wiederholt Änderungen angemahnt und mit den Verantwortlichen unermüdlich Gespräche geführt.
„Es ist gut, dass sich Frau Nahles nun endlich dem Druck der Union gebeugt hat. Die Zugeständnisse bei den Aufzeichnungspflichten sind für die personalintensiven Unternehmen der Hotel- und Gaststättenbranche ein erstes Zeichen für eine praktikable Umsetzung des Mindestlohngesetzes“, so Gädechens. Nach den Plänen des Arbeitsministeriums sollen die Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz zukünftig entfallen, wenn der Arbeitslohn des vergangenen Jahres bei mindestens 2.000 Euro liegt. Aktuell gilt eine Grenze von 2.985 Euro. „Besonders wichtig ist, dass mitarbeitende Familienangehörige komplett von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden. Für den von Familienunternehmen geprägten Tourismus war dies ein schwerwiegendes Problem. Gut, dass zumindest hier bald Abhilfe geschaffen wird“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete.
Die angekündigten Veränderungen sollen spätestens nächste Woche im Rahmen einer Verordnung auf den Weg gebracht werden. Gädechens hofft nach diesem ersten Erfolg auf weitere Zugeständnisse. „Ich habe sehr viele Gespräche mit den Betroffenen in Ostholstein und Vertretern der Fachverbände geführt. Auch nach den angekündigten Erleichterungen bleiben noch viele Problemfelder. Insbesondere die Frage nach der täglichen Höchstarbeitszeit, die im Kontext der Mindestlohnthematik akut wurde, muss praxistauglich gelöst werden“, so der Abgeordnete. „Der erste Schritt ist gemacht, weitere müssen für eine Entbürokratisierung folgen.“ Dabei werde Gädechens auch weiterhin für eine vernünftige Ausgestaltung des Mindestlohngesetzes kämpfen.
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