Berlin. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche einen veränderten Gesetzentwurf zur zukünftigen Ausgestaltung der Photovoltaik-Förderung ausgearbeitet. Der angenommene Entwurf, an dem der ostholsteinische Abgeordnete mitgewirkt hat, enthält gegenüber der Beschlussfassung des Kabinetts vom 29.2.2012 erste Anpassungen, mit denen Planungssicherheit und Vertrauensschutz für die Photovoltaik-Branche sichergestellt werden sollen.
Nach dem Gesetzentwurf soll die Absenkung für Photovoltaik-Dachanlagen vom 9. März 2012 auf den 1. April 2012 verschoben werden. Der 9. März als Stichtag ist damit faktisch vom Tisch. Hier soll die kaufmännische Inbetriebnahme gelten. Für neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll ab 1. April 2012 das neue Recht gelten, jedoch soll eine geplante Übergangsregelung die Fortgeltung des alten Rechts ermöglichen. Voraussetzung ist, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vor dem 1. März 2012 ergangen ist und die Anlage bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen wird. Hier soll die technische Inbetriebnahme und die Vergütungssätze nach altem Recht gelten. "Die ersten Änderungen zeigen, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Werten Vertrauensschutz und Planungssicherheit einen hohen Stellenwert beimisst. Weit fortgeschrittene Projekte, die auf Basis des geltenden Rechts geplant wurden, erhalten so deutliche Verbesserungen," so Gädechens.
Darüber hinaus haben sich auch hinsichtlich der geplanten Verordnungsermächtigungen bereits Anpassungen ergeben. Wesentlicher Punkt ist eine erweiterte Beteiligung des Deutschen Bundestages. "Ich begrüße diese ersten Anpassungen im Gesetzesentwurf. Das Ziel unserer Energiepolitik ist ein weiterer dynamischer Ausbau der Photovoltaik. Unsere Aufgabe ist aber auch, den weiteren Zubau der Photovoltaik so zu gestalten, dass die Netzstabilität nicht gefährdet und dass die Belastungen für die Verbraucher begrenzt werden. Es muss jedem bewusst sein, dass jede Art der Subvention und Förderung von den Stromkunden über die Strompreise bezahlt werden muss. Energiepolitik hat auch eine soziale Komponente. Wir brauchen bezahlbare Strompreise. Es darf zu keiner Umverteilung von unten nach oben kommen", bekräftigt Gädechens. Der Rekordzubau an Photovoltaik-Anlagen im vergangenen Jahr mache ein politisches Nachsteuern zwingend erforderlich. Das parlamentarische Verfahren habe jedoch gerade erst begonnen und weitere Änderungen am Gesetzentwurf bis zur Verabschiedung im Deutschen Bundestag am 30. März 2012 seien noch möglich.
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