Asylpaket II vom Bundestag beschlossen

26.02.2016

Gädechens begrüßt Maßnahmenpaket zur Entspannung der Flüchtlingskrise

 

Der Bundestag hat das Asylpaket II und damit verschiedene Änderungen im Asylrecht beschlossen. Zentrale Maßnahmen sind die Aussetzung des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten für einen Zeitraum von zwei Jahren. Dies betrifft insbesondere die Flüchtlinge aus dem Kriegsland Syrien. Außerdem wurden beschleunigte Asylverfahren für Migranten aus sicheren Herkunftsstaaten und schärfere Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Residenzpflicht beschlossen. Gesundheitlich begründete Hinderungsgründe für eine Rückführung in die Heimatstaaten wurden auf medizinisch zweifelsfrei stichhaltige Fälle eingeschränkt. Strittig ist allerdings weiterhin die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten.

 

„Mit dem Asylpaket II setzen wir unsere intensiven Bemühungen der vergangenen Monate fort und beschließen verschiedene Maßnahmen, um die aktuelle Flüchtlingskrise zu entschärfen“, erläutert der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens die beschlossenen Gesetzesänderungen. „Für uns als Union ist dabei der Grundsatz zentral, dass schutzbedürftige Menschen auch weiterhin bei uns Schutz erhalten. Wer aber aus ökonomischen Motiven nach Deutschland kommt – so sehr man dies auch persönlich nachvollziehen kann –, muss unser Land wieder verlassen.“ Daher seien die Maßnahmen nicht aus Hartherzigkeit beschlossen worden, sondern sollen die Hilfsleistungen auf tatsächlich bedrohte und verfolgte Menschen konzentrieren. „Wir haben unsere Kapazitätsgrenzen fast erreicht und müssen daher handeln. Darum ist auch die zeitweilige Aussetzung des Familiennachzuges richtig. Bereits heute halten sich rund 500.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland auf. Diese Zahl macht deutlich, dass ein regulärer Familiennachzug nicht mehr funktionieren kann“, so Gädechens. Damit solle insbesondere auch verhindert werden, dass minderjährige Flüchtlinge auf die gefährliche Reise nach Deutschland geschickt werden, um später ihre Familie gefahrlos nach Deutschland holen zu können.

 

Nach wie vor umstritten ist die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten. Da dieser Beschluss die Zustimmung des Bundesrates braucht, müssen auch Bündnis 90/Die Grünen zustimmen. Während die Union hinter dem gemeinsamen Beschluss der Koalitionspartner steht, zögern Bündnis 90/Die Grünen und insbesondere die SPD. „Was wir in Schleswig-Holstein diesbezüglich erlebt haben, zeigt wieder einmal die Konzeptlosigkeit der SPD-geführten Landesregierung. Ministerpräsident Albig kündigt eine Zustimmung an. Kurz darauf kündigt der SPD-Vorsitzende Ralf Stegner ihm die Gefolgschaft auf und erklärt das genaue Gegenteil“, so Gädechens. „Verantwortliches Handeln sieht anders aus!“ Die Union bleibe aber bei ihrem Vorschlag, da die ganz überwiegende Mehrheit von Flüchtlingen der drei nordafrikanischen Staaten aus ökonomischen Motiven nach Deutschland käme. Durch die Einstufung als sicherer Herkunftsstaaten könnten die Asylverfahren für die jeweiligen Flüchtlinge beschleunigt werden, wodurch das gesamte System entlastet würde. „Auch SPD und Bündnis 90/Die Grünen müssen hier ihrer Verantwortung gerecht werden und endlich handeln“, fordert Gädechens abschließend.