
Ferienwohnungen sind seit Jahrzehnten besonders auch in Ostholstein ein wichtiger Bestandteil des touristischen Beherbergungsangebots. In den letzten Jahren haben Gerichtsurteile die bewährte Vermietung von Ferienwohnungen allerdings in Frage gestellt. Entgegen der jahrzehntelangen Tradition sollten Ferienwohnungen nicht mehr als eine zulässige Nutzungsform im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angesehen werden. Die dadurch entstehende rechtliche Unsicherheit betrifft gerade auch den tourismusintensiven Kreis Ostholstein. Daher wirbt der ostholsteinische CDU-Abgeordnete Ingo Gädechens seit vielen Monaten um eine entsprechende Reform der BauNVO. Nach einigen Rückschlägen und Verzögerungen konnte heute ein weiterer wichtiger Schritt getan werden, da die Bundesregierung die Novelle der BauNVO beschlossen hat. Jetzt beginnt die reguläre parlamentarische Beratung.
„Es ist gut, dass wir jetzt endlich einen Kabinettsbeschluss haben und damit auch eine Perspektive, bis zum Frühling 2017 das Gesetz beschlossen zu haben“, begrüßt Gädechens den heutigen Kabinettsbeschluss. „Dann haben wir endlich die Möglichkeit, Rechtssicherheit für Ferienwohnungen zu schaffen.“ Auf Betreiben der Union ist in der Änderung der BauNVO vorgesehen, dass die Kommunen eigenverantwortlich über die Zulässigkeit von Ferienwohnungen entscheiden können. „Dies war mir schon aus meiner eigenen kommunalpolitischen Erfahrung ein wichtiges Anliegen. Die kommunale Selbstverwaltung vor Ort weiß am besten, wo Ferienwohnungen sinnvoll sind und wo nicht. Mit der nun getroffenen Regelung geben wir den Kommunen richtigerweise die Entscheidungshoheit!“
Das Thema beschäftigt den Bundestag bereits seit längerer Zeit. Nach intensiven Vorarbeiten fand auf Anregung Gädechens‘ Mitte März eine öffentliche Anhörung zur Thematik im Tourismusausschuss des Bundestages statt. Auf Einladung des Abgeordneten Gädechens kam Nils Hollerbach von der Kreisverwaltung Ostholstein als Sachverständiger in die Hauptstadt und berichtete über die Lage vor Ort. Alle Experten waren sich einig: Eine Änderung der betreffenden Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist dringend nötig. Mit der heutigen Kabinettsentscheidung wurde ein großer Schritt in die richtige Richtung getan.
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