Flächendeckende Mobilfunkversorgung in ländlichen Gebieten

18.06.2019

Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD beschließen Gründung einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft

Trotz vieler Anstrengungen in den vergangenen Jahren lassen sich auch heute noch in Ostholstein viele Mobilfunklöcher finden. Bei einer Tagung der geschäftsführenden Vorstände der Regierungsfraktionen auf Bundesebene wurde nun ein wegweisender Beschluss gefasst, um das Problem der lästigen Mobilfunklöcher anzugehen. Künftig wird es der öffentlichen Hand erstmals ermöglicht, Defizite beim Mobilfunknetzausbau zu beseitigen und den Bau eigener Mobilfunkmasten zu beauftragen. Damit wird ein großer Schritt nach vorne gemacht, da nicht mehr nur die Telekommunikationsunternehmen, die häufig nur ein geringes wirtschaftliches Interesse an der Netzabdeckung im ländlichen Raum haben, alleine für den Ausbau der Netze verantwortlich sind.
„Das ist eine riesige Chance für den ländlichen Raum und wird in Zukunft einen leistungsfähigen Mobilfunkempfang in jedem Dorf ermöglichen“, ist sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens sicher. Innerhalb der CDU/CSU-Fraktion wurde bereits im letzten Jahr eine Initiative gestartet, die sich mit Hochdruck für die Schließung der Mobilfunklücken im ländlichen Raum eingesetzt hat. „Es wurden in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche sowohl mit der Fraktionsspitze als auch mit der Bundesregierung geführt. Mit den jetzt gefassten Beschlüssen werden diese Forderungen, für die auch ich mich vehement eingesetzt habe, nun erfüllt“, freut sich Gädechens. Die Gelder für die Errichtung der Mobilfunkmasten in Regionen, in denen es keine marktgetriebene Mobilfunkversorgung gibt, sollen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bereits im kommenden Haushaltsgesetz ab 2020 bereitgestellt werden. „Damit können schon im nächsten Jahr die ersten Masten errichtet werden“, so Gädechens.
Die Koalitionsfraktionen haben aber nicht nur komplett unterversorgte Gebiete im Blick. Auch bei sogenannten grauen Flecken – also dort, wo bislang nur ein einziger Anbieter zur Verfügung steht und Kunden anderer Anbieter bisher keinen Empfang haben – soll es zu Verbesserungen kommen. Dazu wurde vereinbart, dass noch im Herbst dieses Jahres ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Vorgaben im Bereich der elektronischen Kommunikation vorgelegt werden soll. Damit soll insbesondere auch die Möglichkeit geschaffen werden, die Anbieter zu lokalem Roaming zu verpflichten. Lokales Roaming bedeutet in diesem Zusammenhang, dass im Fall eines einzigen ausgebauten Mobilfunknetzes der Anbieter seine Infrastruktur auch den Kunden anderer Anbieter ohne örtliche Netzabdeckung zur Verfügung stellen muss. „Damit ist nach der rechtlichen Umsetzung der jetzt gefassten Beschlüsse die Grundlage gelegt, um den ländlichen Raum flächendeckend mit leistungsstarkem Mobilfunk und zukünftig auch mit der 5G-Technologie zu versorgen“, ist sich Gädechens sicher.