Gädechens begrüßt Einigung bei der Lohnuntergrenze auf dem Bundes..

15.11.2011
Pressemitteilung

Gädechens begrüßt Einigung bei der Lohnuntergrenze auf dem Bundesparteitag der CDU

Berlin. Ingo Gädechens, MdB, schleswig-holsteinischer Delegierter auf dem Bundesparteitag der CDU in Leipzig, sieht seine Partei gut gerüstet für künftige Aufgaben. Auf viele drängende Fragen habe die Partei in letzter Zeit klare Antworten geben können, wie aktuell bei der Frage einer Lohnuntergrenze. Nach durchaus kontroversen Diskussionen innerhalb der Partei, begrüßte der CDU-Politiker die Einigung des CDU-Vorstands kurz vor dem Parteitag. "Es darf nicht sein, dass Menschen teilweise zwei Jobs haben, aber durch Niedriglöhne nicht in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Mit der jetzt getroffen Regelung haben wir eine vernünftige Lösung gefunden, die sowohl für den Wirtschaftsflügel als auch für die starke Arbeitnehmerbewegung innerhalb unserer Partei sehr zufriedenstellend ist," so Gädechens. Als Mitglied der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte Gädechens zusammen mit seinen Kollegen bereits kurz vor dem Parteitag mit Bundeskanzlerin Merkel über eine Regelung zur Lohnuntergrenze diskutiert. Auch die Kanzlerin war der Meinung, dass Arbeit wertvoll ist und Menschen die in Vollzeit arbeiten auch Anspruch auf einen gerechte Entlohnung haben. "Soziale Sicherheit gehört genauso wie wirtschaftliche Freiheit zur sozialen Marktwirtschaft!" betonte der Bundestagsabgeordnete beim Gespräch im Bundeskanzleramt.
"Die CDU will aber weiterhin die Tarifpartner stärken und lehnt deshalb eine poltische Bevormundung durch den Gesetzgeber ab. Aufgrund erheblicher Unterschiede macht ein flächendeckender, einheitlich festgelegter gesetzlicher Mindestlohn, so wie von der SPD gefordert, überhaupt keinen Sinn und wäre für den Arbeitsmarkt äußerst kontraproduktiv. Stattdessen soll bei der künftigen Lohnuntergrenze eine Richtung vorgegeben werden, die branchenspezifisch deutlich macht, wie viel eine Arbeitsstunde dem Arbeitgeber wert sein muss. Dieser Wert darf aber nicht von der Politik festgelegt werden, sondern muss von den Tarifpartnern ermittelt werden," erklärt Gädechens. Die Tarifautonomie - als essentieller Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft - bleibt somit erhalten. Künftig müssen die Tarifparteien - Gewerkschaften und Arbeitgeber - die Lohnuntergrenze eigenständig aushandeln. Gädechens freute sich besonders darüber, dass der Antrag der Parteibasis Erfolg hatte: "Der Antrag kommt wirklich aus dem "Herzen der Partei", wie es unsere Bundesvorsitzende, Bundeskanzlerin Angela Merkel, zu Recht gewürdigt hat. Dies beweist, wie tief die CDU in allen Teilen der Bevölkerung, sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern verankert ist."