Gädechens fordert das Ende des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Bombardements in Kunduz
Wie heute bekannt wurde, wird die Bundeswehr gegen Oberst Georg Klein kein Disziplinarverfahren wegen des von ihm befohlenen Bombardements zweier Tanklaster in Kunduz einleiten. Die Vorermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben, so der schleswig-holsteinische CDU-Verteidigungspolitiker und Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens. „Nach all den Informationen, die mir mittlerweile zugänglich sind, habe ich auch mit keinem Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein gerechnet“, so Gädechens, der selber Berufssoldat war, bevor er in den Deutschen Bundestag gewählt wurde.
Bei dem von Oberst Klein befohlenen Luftschlag auf die von Taliban-Kämpfern entführten und im nordafghanischen Kunduz-Fluss steckengebliebenen Tanklastwagen, sah Oberst Klein eine Gefahr für die in dem deutschen Verantwortungsbereich stationierten Soldaten. Schon im April hatte die Bundesanwaltschaft ein Verfahren mit der Begründung eingestellt: der Oberst und sein Flugleitoffizier hätten weder gegen Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen. Die Bundesanwaltschaft hatte seinerzeit erstmals gegen Bundeswehrsoldaten wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch ermittelt.
Ungeachtet dieser Tatsachen instrumentalisieren die Ausschussmitglieder der SPD, Grünen und Linken den eingesetzten Untersuchungsausschuss immer mehr als eine Art Kampfarena, um politisch Handelnde mit möglichst viel Dreck zu bewerfen. Ganz oben auf der Liste steht bei der Opposition der derzeitige Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, der zum Zeitpunkt des Bombardements noch Wirtschaftsminister war und erst im Oktober zum Verteidigungsminister ernannt wurde.
Als weitere Begründung für die Beendigung des Untersuchungsausschusses mit einem entsprechenden Abschlussbericht, führt Ingo Gädechens die Entscheidung des Bundesgerichtshofs an, dass die Mehrheit die von der Opposition geforderte Gegenüberstellung mit Minister zu Guttenberg, dem entlassenen Generalinspekteur Schneiderhahn und Staatssekretär Dr. Wichert ablehnen kann. Die Vertreter der SPD, Grünen und Linken haben auch nicht die Befugnis, die ablehnende Entscheidung der Ausschussmehrheit gerichtlich überprüfen zu lassen.
Mit dieser eindeutigen Haltung des Gerichts könne man jetzt die rein politisch ambitionierten Spielchen der Opposition endgültig beenden, so Gädechens, denn die Mehrheit der Bevölkerung fragt sich schon seit längerer Zeit, was dieser Untersuchungsausschuss überhaupt noch bewirken soll. Darüber hinaus schütteln gerade die Soldaten der Bundeswehr – die sich zurzeit teilweise im Auslandseinsatz befinden - nur die Köpfe. „Das kann man eigentlich auch nur", so Gädechens, „wenn man feststellt, dass sich die Aufklärungsarbeit darauf reduziert, festzustellen, ob vier oder fünf Leute im Ministerbüro anwesend waren.“
„Schluss damit!“: fordert Gädechens eindringlich und weist auch noch einmal auf die erheblichen Kosten hin, die der Untersuchungsausschuss verursacht.
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