Ingo Gädechens, MdB: „Gute Entscheidung für Arbeitsuchende" - Durchbruch bei der Jobcenter-Neuorganisation
Nach langen Verhandlungen wurde am vergangenen Wochenende der entscheidende Durchbruch bei der Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II erreicht: „Die interfraktionelle Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ein Ergebnis erarbeitet, das die bisherige erfolgreiche Arbeitsvermittlung aus einer Hand in eine verfassungsgemäße Form überführt", so der ostholsteinische Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens. Damit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das die bisherige Regelung als mit dem Grundgesetz unvereinbar verworfen hatte.
Im Regelfall wirken Bund und Länder in einer gemeinsamen Einrichtung, den Jobcentern, zusammen. Entsprechend der bisherigen Haltung der CDU/CSU Fraktion und entgegen dem ursprünglichen Wunsch der SPD ist für diese gemeinsamen Einrichtungen nunmehr keine Körperschaft mit enormen verwaltungsaufwand vorgesehen. Die Zuständigkeiten der Geschäftsführung und der Trägerversammlung sind klar geregelt. Komplizierte Abstimmungsprozesse werden mit der Neuordnung künftig vermieden.
Auch für die Optionskommunen wurde eine Einigung erzielt. Für ihren Erhalt hatte die Union sich immer stark gemacht. Jetzt werden die 69 bestehenden Optionskommunen entfristet. Zusätzlich können weitere 41 Gemeinden oder Gemeindeverbände die Zulassung für die Option erhalten.
Die notwendige GG-Änderung beschränkt sich in einem neuen Artikel 91 e GG auf die wesentlichen Aussagen zur verfassungsmäßigen Absicherung der Mischverwaltung in gemeinsamen Einrichtungen und der Möglichkeit der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung im Ausnahmemodell der Option.
Insgesamt kann man bei diesem Ergebnis feststellen: „Unser Widerstand gegen die zentralistischen Vorstellungen der SPD hat sich gelohnt“: so Gädechens abschließend.
Empfehlen Sie uns!