Jahressteuergesetz: Bund entlastet Alleinerziehende und stärkt das Ehrenamt

23.12.2020

Kurz vor Jahresende haben Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz beschlossen. Im Rahmen dieses Gesetzes wird eine ganze Reihe von Anpassungen im Steuerrecht vorgenommen. Besondere Schwerpunkte bildeten in diesem Jahr die weitere Entlastung von Alleinerziehenden sowie eine spürbare steuerliche Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in unserem Land. Viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden diese Entlastungen im nächsten Jahr in ihrem Portemonnaie bemerken.

„Mit dem Jahressteuergesetz entlasten wir die Menschen in unserem Land an vielen Stellen“, kommentiert der ostholsteinische CDU-Haushaltspolitiker die Entscheidung. „Mit unzähligen Änderungen am Entwurf von SPD-Finanzminister Scholz konnte die Union im parlamentarischen Verfahren eine ganze Reihe wichtiger Akzente setzen.“ Besonders freut sich der CDU-Abgeordnete, dass die Verdopplung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.008 Euro über 2021 hinaus verlängert wird. „Damit stärken wir vor allen Dingen die Alleinerziehenden, die neben der an sich schon anspruchsvollen Aufgabe der Kindererziehung noch im Berufsleben stehen und damit ihren Kindern ein gutes Vorbild sind“, so Gädechens.

Auch im Bereich des Ehrenamtes gibt es spürbare Verbesserungen. Auf Vorschlag der Union wird ab dem kommenden Jahr die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro und die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro deutlich ansteigen. „Das gesellschaftliche Leben in unserem Land wäre ohne das Ehrenamt weder möglich noch vorstellbar“, erklärt der CDU-Abgeordnete. „Doch uns ist es wichtig, den Millionen Ehrenamtlichen nicht nur zu danken, sondern sie auch konkret zu unterstützen. Das ist ein klares Zeichen unserer Wertschätzung und zeigt: Wir reden nicht, wir liefern!“

Einen weiteren Schwerpunkt bilden Corona-bedingte Anpassungen im Steuerrecht. So wird die einmalige Steuerbefreiung für den Corona-Bonus in Höhe von 1.500 Euro um sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Außerdem wird eine Homeoffice-Pauschale eingeführt, mit der auch abseits der komplizierten steuerrechtlichen Regelungen zur Anerkennung eines Arbeitszimmers eine Steuerreduktion für das Arbeiten zu Hause ermöglicht wird.

Etwas unzufrieden ist Gädechens und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, weil mögliche Verbesserungen bei der steuerlichen Verlustverrechnung nicht umgesetzt wurden. „Hier geht es nicht um Steuersenkungen, sondern um Liquidität für die von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen“, erklärt der Abgeordnete. „Ich hätte mir gewünscht, dass auch unser Koalitionspartner hier im Sinne der notleidenden Betriebe mitgegangen wäre. Auch wenn dies leider nicht geschehen ist, ist es insgesamt ein gutes Paket mit spürbaren Entlastungen“, so Gädechens abschließend.