
Kontrollregelungen und Dokumentationspflicht beim Mindestlohn belasten Gastronomiebetriebe
Gespräch zwischen Vertretern des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands und CDU-Abgeordneten In Berlin trafen sich Vertreter des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands e.V. (DEHOGA) und schleswig-holsteinische CDU-Abgeordnete. Neben dem Bundestagsabgeordneten für Ostholstein/Stormarn-Nord Ingo Gädechens, der Mitglied im Tourismusausschuss ist, nahmen auch die Landtagsabgeordneten Hartmut Hamerich und Jens-Christian Magnussen an dem Treffen teil. Thema des Gesprächs waren die aktuellen Probleme mit den Ausführungsbestimmungen beim Mindestlohngesetz, den daraus folgenden Dokumentationspflichten und die immer schwieriger werdende Fachkräftegewinnung. Auch die zukünftige Ausrichtung des Tourismus insbesondere an den Küsten der Ost- und Nordsee stand auf der Tagesordnung.
„Die Schilderungen von Frau Hartges, der Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA, bestätigen meine bisherigen Eindrücke: die Gastronomiebetriebe leiden erkennbar unter den überzogenen Regelungen des Mindestlohngesetzes“, erläutert Ingo Gädechens seinen Eindruck vom Zusammentreffen. Gädechens hat als einer der ersten Abgeordneten auf die bürokratischen Folgen der Mindestlohngesetzgebung hingewiesen und Änderungen angemahnt. Zwar hat sich die zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bisher nicht zu Zugeständnissen bereit erklärt – der Druck in Berlin wächst aber täglich. „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einstimmig beschlossen, dass das Mindestlohngesetz zeitnah evaluiert und verbessert werden soll“, so Gädechens. „Mein Telefon steht kaum noch still, so viel Ärger und Zorn verursacht der aktuelle Zustand. Deshalb hoffe ich sehr, dass hier bald Abhilfe geschaffen werden kann.“ Besonders ärgerlich sind aus Sicht der Gastronomiebetriebe die unrealistischen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, welches auf der EU-Arbeitszeitrichtlinien basiert und schon längere Zeit in Kraft ist. Demnach dürfen Arbeitnehmer höchstens zehn Stunden am Tag arbeiten, Ausnahmegenehmigungen wurden bislang nur für wenige Bereiche – wie zum Beispiel für den ehrenamtlichen Feuerwehreinsatz – genehmigt. „Für das Gastgewerbe wäre eine solche Ausnahmeregelung sicherlich auch sehr sinnvoll“, so Gädechens. „Wenn eine Hochzeitsfeier nach der Kirche gegen 12 Uhr beginnt, müsste spätestens um 22 Uhr ein Personalwechsel erfolgen.“ Das sei realitätsfern und könne von keinem Gastwirt vernünftig organisiert werden. „Die aktuellen Arbeitszeitvorschriften sind absolut lebensfremd“, fasst Gädechens die problematische Situation der Gastwirtschaften zusammen. „Es geht ja niemandem darum, die Höchstarbeitszeiten zu erhöhen. Aber eine gewisse Flexibilität bei den Grenzen der täglichen Arbeitszeit verlangt die Tourismusbranche zu Recht.“ Nach den Äußerungen der DEHOGA-Vertreter ist die Arbeitszeitregelung auch deshalb problematisch, weil die Fachkräftegewinnung im Hotellerie- und Gastgewerbe immer schwieriger wird. „Arbeitsplätze im Tourismus müssen attraktiver werden“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete. „Nur dann kann der Tourismus seine starke wirtschaftliche Stellung behalten. Politik und Gewerbe müssen zusammenarbeiten, um diesem Problem zu begegnen.“
Empfehlen Sie uns!