Trinkwasser zählt zur Grundversorgung und darf nicht zum Spielball im privaten Wettbewerb werden!
Berlin. Ein bislang nur von Insidern beachtetes Thema ist die sogenannte Konzessionsrichtlinie, über die das Europäische Parlament aktuell debattiert und entschieden hat. Sie schreibt für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen erstmals ein aufwendiges europaweites Ausschreibungsverfahren vor. Deutschlandweit hat der Gesetzentwurf der Europäischen Kommission Kritik über die Zukunft der Wasserversorgung und anderer Bereiche, wie zum Beispiel das Rettungswesen, hervorgerufen.
Ingo Gädechens, der vor seiner Zeit als CDU-Bundestagsabgeordneter ehrenamtlich als Mitglied im Wasserbeschaffungsverband Fehmarn tätig war, weiß um die drohenden Probleme, die ohne Ausnahmeregelung auf kommunale Zweckverbände zukommen würden. "Deshalb habe ich mich frühzeitig mit Europaabgeordneten der CDU in Verbindung gesetzt und für eine praktikable und am Ende kostengünstigere Variante für die Verbraucher eingesetzt", berichtete Gädechens.
Bedauerlicherweise hat der europäische Binnenmarktausschuss die Türen für eine Privatisierung der kommunalen Trinkwasserversorgung nicht ganz geschlossen. Gädechens hatte sich in den Gesprächen sehr deutlich gegen eine Zwangsliberalisierung der Trinkwasserversorgung ausgesprochen und eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht für kommunale Zweckverbände und kommunale Eigenbetriebe gefordert.
"Die CDU hatte von Anfang an Bedenken und hat mit Nachdruck gegen die Konzessionsrichtlinie argumentiert. Unsere Europaabgeordneten haben dankenswerterweise einen Änderungsantrag zur Ablehnung der gesamten Richtlinie gestellt, denn sie bringt für die Kommunen nur zusätzliche Bürokratie", so Gädechens. "Leider ist eine große Mehrheit der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament für die Konzessionsrichtlinie."
Im Rahmen der Daseinsvorsorge bieten die kommunalen Versorger Leistungen auf hohem Niveau. Der im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohe Qualitätsstandard unseres Trinkwassers belegt dies eindrucksvoll. "Wir wollen die kommunale Selbstverwaltung in einem so elementaren und sensiblen Bereich wie der Trinkwasserversorgung schützen", so Gädechens. Der jetzt gefundene Kompromiss und erreichte Teilerfolg sieht eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht für 100prozentige kommunale Zweckverbände und kommunale Eigenbetriebe vor.
Soweit Stadtwerke - etwa durch Umsätze in der Strom- oder Gassparte - Konzessionen auch in anderen Sparten ausschreiben müssen, kann durch Abspaltung der Wassersparte eine europaweite Ausschreibungspflicht verhindert werden. Für diese Umorganisation sieht die Richtlinie nach dem angenommenen Kompromissvorschlag eine Übergangsfrist bis 2020 vor. Die Kommunen können danach entscheiden, ob sie die Wasserversorgung selbst vornehmen oder privat vergeben wollen. Außerdem bleiben bestehende Konzessionsverträge von der neuen Richtlinie unberührt. Gädechens zeigt sich erleichtert und betont: "Der Einsatz für eine kommunalfreundliche Praxis hat sich gelohnt, es wird keine ungewollte Privatisierung der Trinkwasserversorgung, auch nicht durch die Hintertür, geben"!
Unerfreut zeigt sich der Bundestagsabgeordnete und CDU-Kreisvorsitzende Ingo Gädechens gegenüber der Haltung einiger SPD-Abgeordneten. Diese hatten im Ausschuss für die Richtlinie gestimmt und eine bürgerfreundliche Ausnahmeregelung im Bereich der Trinkwasserversorgung abgelehnt.
"Jedenfalls ist das Verhalten der SPD wieder einmal zwiegespalten und wenig glaubwürdig. In Brüssel ist die SPD für eine bürokratische Richtlinie zur Regulierung von Dienstleistungskonzessionen und in Berlin fordert die SPD die Bundesregierung auf, diese Richtlinie strikt abzulehnen", so Gädechens. "Die sozialdemokratischen Abgeordneten sollten eventuell auch mal miteinander kommunizieren, um eine einheitliche Linie bei diesem wichtigen Thema zu finden."
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die CDU/CSU-Gruppe des Europäischen Parlaments sind sich einig: Bei den Verhandlungen ist den besonderen Belangen der Wasserversorgung in Deutschland Rechnung zu tragen. "Es ist sicherzustellen, dass die staatliche Organisationshoheit, insbesondere das Selbstverwaltungsrecht unserer Kreise, Städte und Gemeinden gewahrt bleibt", so Ingo Gädechens abschließend.
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