Union setzt familienfreundliche Politik fort

18.06.2015
Pressemitteilung

Bundestag beschließt Paket zur steuerlichen Entlastung von Familien

In dieser Woche hat der Bundestag ein Gesetz zu einer weiteren finanziellen Entlastung von Familien beschlossen. Mit dem Gesetz werden das Kindergeld und der Kinderzuschlag erhöht. Außerdem steigt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Kinder- und Grundfreibetrag. Damit löst die CDU ihr Versprechen ein, Familien weiter finanziell zu unterstützen und insbesondere die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern.
„Unsere Zukunft liegt bei den Kindern. Deswegen freue ich mich, dass die CDU-geführte Bundesregierung ihre familienfreundliche Politik fortsetzt“, kommentiert der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Ostholstein/Stormarn-Nord Ingo Gädechens das neue Gesetz. „Wir erhöhen das Kindergeld, den Kinderfreibetrag und den Kinderzuschlag – ein ganzes Maßnahmenbündel, um Familien weiter zu unterstützen. Ich begrüße dieses wichtige Signal sehr.“ Diese Maßnahmen lassen sich konkret beziffern: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt um 600 Euro auf 1.908 Euro. Das Kindergeld wiederum wird in diesem Jahr um 4 Euro und im nächsten Jahr um zusätzlich 2 Euro erhöht. Vor allen Dingen Kindern aus sozial schwachen Familien kommt die Erhöhung des Kinderzuschlags um 20 Euro pro Monat ab Mitte des nächsten Jahres zugute.

Gädechens reiht die nun beschlossenen Maßnahmen in eine Reihe familienfreundlicher Entscheidungen der vergangenen Jahre ein. „Wir haben erhebliche Mittel zum Ausbau von Kitas bereitgestellt. Wir haben einen Rechtsanspruch für unter drei Jahre alte Kinder auf einen Betreuungsplatz durchgesetzt. Und wir haben das Betreuungs- und Elterngeld beschlossen, um Familien zu unterstützen und Eltern eine größtmögliche Wahlfreiheit zu geben. Diese familienpolitische Bilanz kann sich wirklich sehen lassen“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete.

Freuen können sich aber nicht nur Familien: Mit dem Gesetz wird auch der steuerliche Grundfreibetrag im Jahr 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro und im kommenden Jahr auf 8.652 Euro angehoben – davon profitieren alle Einkommenssteuerzahler.