Weitere Stärkung der Kommunen im Kreis Ostholstein

21.07.2021

Anhörungsverfahren zur Senkung der Kreisumlage zum 01.01.2021 

In Anbetracht der nach wie vor stabilen Steuerschätzergebnisse sowie des sich erneut positiv abzeichnenden Ergebnisüberschusses i.H.v. über 17 Mio. € für das Jahr 2020 besteht aus unserer Sicht weiterer Spielraum für eine erneute Absenkung der Kreisumlage noch innerhalb des laufenden Haushaltsjahres 2021.
Die ostholsteinischen Städte und Gemeinden haben ebenso wie der Kreis erhebliche finanzielle Folgen aus der Pandemiebewältigung zu tragen und werden auch in den nächsten Jahren eine erhebliche finanzwirtschaftliche Kraftanstrengung zur Kompensation dieser besonderen Herausforderung aufbringen müssen.
Daher ist es aus unserer Sicht nur folgerichtig, dass unsere Städte und Gemeinden im Rahmen der bestehenden und gelebten Solidargemeinschaft mit dem Kreis weiterhin angemessen durch eine sachgerechte Senkung der Kreisumlage und damit einer teilweisen Partizipation an der dauerhaft erhöhten KdU-Bundesentlastung begünstigt werden.