
Mit einem eindringlichen Appell hat sich der CDU Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens an das zuständige Landwirtschaftsministerium gewandt. Nach der drastischen Quotenkürzung bedarf es ausreichender staatlicher Hilfen um das Überleben - zumindest eines Teils - der familiengeführten Fischereibetriebe zu sichern. Gädechens begrüßt daher, dass sich Landwirtschaftsminister Christian Schmidt dafür einsetzt und finanzielle Mittel zugesagt hat. Sein Ministerium hat eine erste Prognose vorgelegt, nach der insgesamt 3,8 Millionen Euro benötigt werden, wovon die Hälfte – also 1,9 Millionen Euro – von der EU, die andere Hälfte vom Bund übernommen wird.
Gädechens: „Im aktuellen Haushaltsentwurf sind für Fischereistrukturmaßnahmen in Höhe von 2,2 Millionen Euro vorgesehen. Daher reichen diese Mittel nach den aktuellen Prognosen aus. Wichtig ist mir dabei allerdings – und darüber habe ich auch mit dem Minister persönlich gesprochen, dass so viel finanzielle Hilfe zur Verfügung steht, wie nötig ist. Sollte also deutlich werden, dass die eingeplanten Mittel nicht ausreichen, müssen die Haushaltsmittel schnell erhöht werden. Da Minister Schmidt immer wieder sein Verständnis für die existenzbedrohende Situation für die Fischerei geäußert hat, sehe ich keine größeren Probleme bei der Bereitstellung von Hilfen.“
Das zuständige Ministerium bereitet zur Unterstützung der Betroffenen Fischereibetriebe derzeit zwei Maßnahmen vor, die parallel Hilfen gewährleisten sollen. Dazu zählt eine befristete Außerbetriebnahme von Fischereifahrzeugen, die eine Ausgleichszahlung für Still-Liegetage vorsieht. Insgesamt dürften rund 240 Fischereifahrzeuge anspruchsberechtigt sein. Es sollen 30 Still-Liegetage entschädigt werden, die im Zeitraum Januar sowie von April bis Ende Juni geltend gemacht werden können. Die Maßnahme ist nach den Vorgaben des Ministeriums und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds durchzuführen. Der Mittelbedarf wird auf circa 2 Mio. Euro geschätzt. Die zweite Möglichkeit sieht eine endgültige Stilllegung von Fischereifahrzeugen vor. Dies ist vergleichbar mit einer Auto-Abwrackprämie. Nach der groben Schätzung des Ministeriums könnten in Schleswig-Holstein ca. 400 BRZ und in Mecklenburg-Vorpommern 200 BRZ betroffen sein. Die Abwrackprämie soll nach der Größe der Fischereifahrzeuge bemessen werden. Angedacht ist eine Vergütung von circa 3000 € pro BRZ.
Gädechens hofft, dass viele Fischer von der vorübergehenden Stilllegung Gebrauch machen und somit die Betriebe erhalten bleiben. Gleichwohl macht er sich aufgrund der schwierigen Situation bezüglich der überalterten Fangflotte und der düsteren Zukunftsperspektive keine Illusion. Viele ältere Fischer werden sich auch für die Option einer endgültigen Stilllegung entscheiden. Damit wird ein in Schleswig-Holstein prägender traditioneller Berufszweig nachhaltig geschwächt und die fehlenden Kutter in den Häfen werden das Identitätsbild unserer Heimat negativ verändern, zeigt sich Gädechens, der in der Fischerei und Fahrgastschifffahrt groß geworden ist, tief betrübt.
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