Bundestag beschließt Rechtsanspruch auf schnelles Internet

22.04.2021

Digitalisierung in allen Lebensbereichen soll beschleunigt werden

Einen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss überall in Deutschland – diesen Rechtsanspruch hat der Bundestag auf Grundlage eines Gesetzentwurfs von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) beschlossen. Damit wird der schnelle Internetzugang als verpflichtender Teil der Grundversorgung festgeschrieben. Zunächst soll als Mindestversorgung ab Mitte 2022 von einem Richtwert von 30 Megabit pro Sekunde für alle Anschlüsse ausgegangen werden. Das neue Gesetz ist dabei allerdings so angelegt, dass die zuständigen Bundesbehörden diese Mindestversorgung in den kommenden Jahren sukzessive erhöhen können.

„Die Corona-Pandemie hat in gewisser Weise das Fass zum Überlaufen gebracht“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens die heutige Bundestagsentscheidung. „Jeder Mensch soll zu Hause so schnell wie möglich nicht nur eine auskömmliche Internetverbindung zu Freizeitzwecken nutzen, sondern auch vernünftig im Homeoffice arbeiten können. In den letzten Monaten haben wir gelernt, dass durch die Digitalisierung viel mehr auch von zu Hause zu erledigen ist, als wir es uns bisher vorstellen konnten. Es ist eine gute Nachricht, dass auf Vorschlag der Union jetzt alle Menschen in Deutschland einen Anspruch auf schnelles Internet haben.“

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurden noch weitere Maßnahmen verabschiedet, um die Digitalisierung voran zu bringen. So gibt es neben den Hausanschlüssen auch verbindliche Ausbauziele im Bereich des Mobilfunks. Bis spätestens 2026 muss demnach entlang aller Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und entlang aller Schienenstrecken mindestens eine Versorgung mit dem 4G-Standard gewährleistet werden – und das durchgehend und unterbrechungsfrei für Kunden aller Mobilfunkanbieter. „Dass man auf der Autobahn immer nur abschnittsweise mittels Freisprechanlage telefonieren kann oder im Zug kein mobiles Internet hat – all das wird jetzt abgestellt. Lange haben wir auf den freiwilligen Ausbau der Netze vertraut, jetzt greift der Bund mit konkreten Ausbauzielen durch“, erklärt Gädechens. Der gemeinsame Netzausbau aller Netzbetreiber könne notfalls auch durch Verpflichtung vorangetrieben werden.

Auch im Verbraucherschutz gibt es Verbesserungen. Zukünftig dürfen sich Verträge bei Festnetz- und Mobilfunkverträgen nach Ablauf der bis zu 24-monatigen Vertragslaufzeit nur noch automatisch um einen Monat verlängern. Kundinnen und Kunden, die eine Kündigung am Ende der Vertragslaufzeit versäumt haben, sind dann nicht mehr in teuren Verträgen gefangen. „Abgerundet wird das Maßnahmenpaket von der Einführung von Anreizen, moderne Glasfaserleitungen auch in Mietgebäuden einzubauen“, so Gädechens abschließend.