CDU Kreistagsfraktion Ostholstein setzt Gesprächsreihe fort:

14.10.2024

Austausch mit der Schuldner- und Insolvenzberatung in Ostholstein

Im Rahmen ihrer erfolgreichen Gesprächsreihe besuchte die CDU Kreistagsfraktion Ostholstein kürzlich die Schuldner- und Insolvenzberatung in Eutin.
 
Frau Lingner, Leiterin der Einrichtung, und Herr Fischer, zukünftiger Nachfolger von Frau Lingner, gaben uns interessante Einblicke in die Einrichtung, die bereits seit vielen Jahren existiert und ihre Ursprünge in der Familienberatung hat. Neben der „Zentrale“ werden Außenstellen auf Fehmarn, in Bad Schwartau und in Ahrensbök betrieben. Eine Herausforderung für die Mitarbeitenden sind die Fahrzeiten zwischen den einzelnen Standorte, denn Mittelpunkt und Arbeitsmittelpunkt ist jeweils in Eutin.
 
Neben einkommensschwache Personen / Familien sind häufig Alleinerziehende mit kleinen Kindern die Klienten. Häufige Ursache für Überschuldung sind zum Beispiel Online-Glücksspiele, da diese scheinbar bequem und anonym von zuhause aus bedient werden können. Leider ist es häufig so, dass die Betroffenen sich zu spät, also erst dann wenn das „Kind in den Brunnen gefallen ist“ bei der Schuldnerberatung melden.
 
Noch vor einigen Jahren war es üblich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schuldnerberatung Schulen besucht haben, um im Rahmen der Verbraucherbildung über ihr Angebot zu informieren. Diese Kooperationen mit den Schulen haben mit Beginn der Corona-Pandemie stark nachgelassen und werden nach wie vor durch die Schulen nur selten angefragt. Sowohl um die Hemmschwelle der Betroffenen zu senken als auch als Präventivmaßnahme wäre aus Sicht von Frau Lingner und Herrn Fischer eine stärkere Zusammenarbeit mit den Schulen äußerst wünschenswert.
 
Neben den allgemeinen Herausforderungen – Bürokratie und Personalmangel – stellt insbesondere die Feststellung, ob ein Ratsuchender unterstützt werden darf, eine große Herausforderung dar. So darf nur ein bestimmter Kreis an Menschen (innerhalb bestimmter Altersgrenzen oder Lebenssituationen) beraten werden. Leichter wäre es, wenn die Beratung von vornherein an bestimmte, leicht zu prüfende Voraussetzungen geknüpft werden (Beraten werden nur Empfänger aus dem Leistungsbezug SGB1 und SGB 12, nur wenn im Anschluss etwas Geld über ist können auch andere Klienten beraten werden).
 
Für das sehr aufschlussreiche und ausführliche Gespräch bedanken wir uns herzlich.