Gädechens: Bundeswehr wird als Arbeitgeber noch attraktiver!

07.06.2019

Der Bundestag hat das Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr („Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz“) in abschließender Lesung beraten. Dazu erklärt der Obmann und stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verteidigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingo Gädechens, MdB:

„Mit dem Artikelgesetz treten wichtige Verbesserungen für eine Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr in Kraft. Neben einer optimierten sozialen Absicherung verbessern wir die Bezahlung der Soldatinnen und Soldaten und führen eine flexiblere Dienstgestaltung ein, die sich - wo immer möglich - an den geänderten Lebenswirklichkeiten orientiert. Zudem gestalten wir den Reservedienst attraktiver. Die Veränderungen und Verbesserungen sind ein wichtiger Beitrag für die Bundeswehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die Anpassungen waren notwendig, um die sozialen Rahmenbedingungen der Bundeswehr besser an die Einsatzrealität der Streitkräfte anzupassen. Insgesamt haben wir mit dem Gesetz nicht nur die Neueinsteiger, sondern auch die Soldatinnen und Soldaten, die schon länger in der Armee dienen, in den Blick genommen. Mit dem Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz erreichen wir einen Meilenstein aus dem Koalitionsvertrag, der helfen soll, den personellen Aufwuchs der Streitkräfte zu verstetigen und die Bundeswehr zu einem noch attraktiveren Arbeitgeber zu machen!“