Die Fehmarnbeltquerung bewegt nach wie vor Ostholstein und in besonderem Maße die Stadt Bad Schwartau. Nachdem vor wenigen Tagen die Klagen der Kommunen Fehmarn und Großenbrode gegen den Ausbau der Straßenhinterlandanbindung abgewiesen wurden, sorgen die Aussagen des Möllner Grünen-Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz bei dem für Ostholstein zuständigen Abgeordneten Ingo Gädechens für Unverständnis. Bei einem Gespräch unter anderem mit dem Bad Schwartauer Bürgermeister Uwe Brinkmann warb von Notz für eine umfassende Kosten-Nutzen-Berechnung der Beltquerung und stellte zugleich klar, dass es seiner Ansicht nach keinen übergesetzlichen Lärmschutz geben werde. Der ostholsteinische CDU-Abgeordnete Ingo Gädechens widerspricht insbesondere dem letzten Teil seiner Aussage vehement.
„Natürlich freue ich mich, wenn neben meiner SPD-Kollegin und mir sich noch weitere Bundestagsabgeordnete für das Thema Feste Fehmarnbeltquerung interessieren“, so Gädechens. „Es ist aber leider kontraproduktiv und schlecht für die Region, wenn offensichtliche Falschinformationen verbreitet werden. Damit werden die Menschen vor Ort verunsichert und unsere Verhandlungsposition in Berlin geschwächt.“ Gädechens verweist auf die aktuell laufenden Beratungen zum Thema übergesetzlicher Lärmschutz. „Durch einen konzertierten Einsatz und eine sehr enge Kooperation mit dem Projektbeirat unter der Leitung des Ratekauer Bürgermeisters Thomas Keller haben wir von allen entscheidenden Akteuren sowohl der CDU/CSU- sowie auch der SPD-Bundestagsfraktion die grundsätzliche Zusage für übergesetzlichen Lärmschutz in Ostholstein erhalten“, so Gädechens.
Dabei verweist der ostholsteinische CDU-Abgeordnete darauf, dass es nun seit mehreren Monaten um einen letzten kontrovers diskutierten Punkt – die mögliche Trogvariante in der Stadt Bad Schwartau – gehe. So sei nach wie vor das grundsätzliche Problem zu beklagen, dass die Angaben von Bahn und Bad Schwartau hinsichtlich der Wirkungen verschiedener Lärmschutzmaßnahmen und ihrer Kosten nicht übereinstimmen. Eine politische Entscheidung in Berlin könne aber nur erfolgen, wenn es eine einheitliche Datengrundlage gebe. „Ich werbe unermüdlich dafür, dass wir möglichst schnell diese gemeinsame Datengrundlage erhalten. Dabei ist die aktuelle Situation mit zwei örtlichen Abgeordneten der beiden Regierungsfraktionen mehr als ideal für unser Ziel des übergesetzlichen Lärmschutzes. Dieses positive Momentum kann in den aktuellen politischen Wirren schneller vorbei sein als gedacht. Stand heute ist aber klar: Von politischer Seite der Großen Koalition wird alles unternommen, um den übergesetzlichen Lärmschutz schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.“
Auch der Aussage des Grünen-Abgeordneten zum Thema Haushaltsplanung widerspricht Gädechens. „Wir haben in den vergangenen Monaten intensiv geprüft, inwieweit wir die übergesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen bereits im aktuellen Haushalt mit finanziellen Mitteln hinterlegen können. Die Antwort war eindeutig, dass eine solche Hinterlegung haushaltsrechtlich problematisch ist und überhaupt erst möglich beziehungsweise sinnvoll wäre, wenn schon eine Bundestags-Einigung steht“, erklärt der CDU-Abgeordnete. „So weit sind wir aber noch nicht. Die Aussagen meines Kollegen von Notz zeigen, dass er – wie auch die Bundes-Grünen allgemein – in Berlin bei der Thematik übergesetzlicher Lärmschutz in keinerlei Weise Engagement zeigen und deshalb auch gar keinen aktuellen Sachstand kennen.“
Neben der Frage des übergesetzlichen Lärmschutzes sprach sich von Notz auch für eine „umfassende Kosten-Nutzen-Berechnung“ aus. Ohne es explizit zu sagen, schürt der Politiker damit neue Ängste und die Hoffnung, dass die gesamte Beltquerung von deutscher Seite noch verhindert werden könne. „Auch diese Aussage ignoriert Realitäten und den gültigen Staatsvertrag. Absichtlich soll hier den betroffenen Menschen wieder einmal ‚grüner‘ Sand in die Augen gestreut werden“, so Gädechens. „Die dänische Seite macht ein ums andere Mal deutlich, dass sie bauen will – am liebsten so schnell wie möglich. Der letzte verbleibende Schritt ist der Planfeststellungsbeschluss. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die einzelnen Klagen wird schlussendlich Klarheit schaffen. Sollte das Gericht zu dem Urteil kommen, dass die Planungen einen Baurecht rechtfertigen, ist davon auszugehen, dass Femern A/S unmittelbar mit dem Bau beginnen wird.“ Eine wie auch immer geartete „Kosten-Nutzen-Berechnung“ werde hieran nichts mehr ändern.
„Auch wenn Herr von Notz ein grüner Oppositionspolitiker in Berlin ist, sollte er sich – bevor er sich zu einer umfänglichen Thematik äußert – sachkundig machen beziehungsweise Auskünfte bei den Grünen in der Kieler Landesregierung einholen“, kritisiert der CDU-Abgeordnete. Abschließend verweist Gädechens darauf, dass er selbst – entgegen vieler falscher Darstellungen – kein glühender Verfechter der Beltquerung sei. „Ich wohne auf der Insel Fehmarn, da ist mir eine gewisse Skepsis gegenüber der Beltquerung automatisch mitgegeben. Mit dem Staatsvertrag, an dem ich nicht mitgewirkt habe, war mir aber klar: Deutschland wird keinen Staatsvertrag brechen. Daher setze ich alles daran, die negativen Folgen der Querung für Ostholstein möglichst zu minimieren und Chancen zu generieren. Das ist für mich verantwortungsvolle Politik – bewusste populistische Falschinformation der Bürgerinnen und Bürger hingegen nicht“, so Gädechens.
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