In seiner letzten Sitzung hat der Haushaltsausschuss einem Antrag zugestimmt, der Zahlungen für Ostseefischer vorsieht, die ihren Betrieb aufgrund der stark regulierten Fangregelungen gar nicht oder nur eingeschränkt fortführen können. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Gädechens hatte sich bereits im Vorfeld der Diskussion besonders stark für erträgliche Betriebsübergänge und den Erhalt der landseitigen Infrastruktur bei den Genossenschaften eingesetzt. Bei der Ausweitung bisheriger Beihilfen erklärt Gädechens die Situation wie folgt: „Diese Zahlungen zusätzlich zu den EU-Fördergeldern sind ein deutliches Signal der Bundesspolitik an die schwer angeschlagenen Fischereibetriebe an der heimischen Küste. Die Fischer vor Ort sind durch EU Vorgaben zum Schutz der Fischbestände, aber auch durch veränderte Klima- und Umweltbedingungen in diese bedrohliche Situation gekommen und nicht durch Fehlverhalten in puncto Nachhaltigkeit.“ Deshalb sieht Gädechens die Politik auf allen Ebenen in der Pflicht, die Betriebe zu unterstützen.
Die Nord- und Ostseefischerei unterliegen seit Jahren strikten Fangbeschränkungen. Die Situation der Bestände blieb und bleibt aber weiterhin kritisch. Die ohnehin knappen Fangmengen für Dorsch und Hering wurden auch Mitte Oktober durch den EU-Fischereirat wieder um mehr als die Hälfte gekürzt. Nicht nur die Berufsfischerei ist von den Richtlinien betroffen, sondern auch die Nebenerwerbs- und Freizeitfischerei leidet unter den Folgen. „Insbesondere der Angeltourismus spielt für unsere Küstenregionen eine große Rolle“, so Gädechens. Immer mehr Angelkutterbetriebe sehen keine ausreichende wirtschaftliche Grundlage und erkennen – auch aufgrund der Baglimit-Diskussion – keine betriebliche Perspektive. Das ist besonders gefährlich, weil ein ganzer Wirtschaftszweig wie Anglershops, Kutterverleih und gerade auch Beherbergungsbetriebe jenseits der Hauptsaison von diesem Tourismuszweig profitieren.
Der neue Fördertopf ist auf Wunsch von Ingo Gädechens von ursprünglich 2,2 Mio. auf nunmehr 6,2 Mio. gestiegen. Zum einen wird nicht nur die Überbrückung von notwendigen vorübergehenden Stilllegungen bedacht, sondern auch ein annehmbarer Schritt bei einer endgültigen Stilllegung des Kutterbetriebes. Dies war Gädechens besonders wichtig!
Darüber hinaus kommt es jetzt darauf an, dass wir die landseitige Infrastruktur der Fischerei erhalten. Da schon jetzt nahezu 80% der Fischerei im Nebenerwerb betrieben wird, ist es von entscheidender Bedeutung, dass es weiterhin Kisten, Eis und hygienisch einwandfreie Zwischenlagerung des Fischfangs, sowie LKW-Kapazitäten zum Abtransport zu den Auktionshallen gibt. „Sollte auch diese Infrastruktur wegbrechen, sind unsere Häfen endgültig tot“, so Gädechens, „Die Konzentration und Konsolidierung der vorhandenen Kutterbetriebe in einer ‚abgespeckten‘ Genossenschaftsstruktur wird sich zwangsläufig anschließen.“ Aus Sicht von Ingo Gädechens ist das der einzige Weg, der hilft, im laufenden Strukturwandel ein Minimum an gewerblicher Fischerei in Schleswig-Holstein zu erhalten.
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