
Seit 2007 sind acht Naturschutzgebiete in Nord- und Ostsee nach der europäischen FFH-Richtlinie als Schutzgebiete ausgewiesen. Diesen Bestand muss das Bundesumweltministerium im Rahmen von Verordnungen sichern. Nun will das Ministerium durch Nutzungseinschränkungen Angelverbote für diese Gebiete durchsetzen. Das beträfe in Ostholstein uneingeschränkt die Angelkutterbetriebe in Heiligenhafen und Fehmarn.
Die Angelfahrten in Ostholstein spielen nicht nur eine unverzichtbare Rolle als typisches Tourismusangebot unseres Kreises, sondern sie sichern auch vorrangig Arbeitsplätze und Einkommen. Ich denke, dass diese Auffassung unstrittig ist. Deshalb darf es auch nicht sein, dass in dieser Angelegenheit über Alternativen diskutiert wird. Denn jede Alternative ist schlechter als der gegenwärtige Zustand. Alternativen bieten natürlicher Weise einen Einstieg in spätere Veränderungen, die letztendlich das Angelverbot doch noch durchsetzen lassen. Nur eben zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls ferner einer Wahl.
Eine „Win-win-Situation“ zu erreichen, wie vorgeschlagen wurde, kann ich mir nur unter dem Aspekt des „Status Quo“ vorstellen. Alles andere ist Augenwischerei. Ohne eine Status-Quo Festschreibung wäre das in den Schutzgebieten geplante Angelverbot für viele regionale Traditionsunternehmen das existenzielle Aus. Diese wirtschaftlich negativen Auswirkungen schlagen nicht nur auf die Eigentümer der Kutter nieder, sondern auch auf die Gastronomie, die Angelzubehör- und Unterkunftsbetriebe. Beziehen ich nur Heiligenhafen und Fehmarn in meine Überlegungen mit ein, dann ist der zu erwartende Schaden in einer Höhe von minimal 12 Mio € anzusetzen. In einem vom florierenden Tourismus abhängenden Kreis, ist eine Änderung des derzeitigen Zustandes, auch aus wirtschaftlicher, sozialer und haushaltspolitischer Sicht, einfach undenkbar.
Für mich ist die angestrebte Entscheidung nicht nachvollziehbar. Denn kein Angler wird irreparable Schäden am Meeresgrund anrichten? Diese angestrebte Verordnung ist durch nichts zu rechtfertigen! Schon gar nicht wenn im gleichen zeitlichen und räumlichen Umfeld ein derartig gewaltiger Eingriff (Fehmarnbelt-Querung) in die natürliche Umwelt der Ostsee vorgenommen wird.
Deshalb muss die Bundesumweltministerin, Barbara Hendricks, diese Verbotspläne nicht nur überdenken sondern aufgeben.
Nur wer die Betroffenen mitnimmt, ihre Bedenken in alle Planungen rechtzeitig mit einbezieht, erreicht auch die notwendige Akzeptanz für neue und bestehende Naturschutzgebiete.
In dieser Angelegenheit ist jeder Kompromiss ein Einstieg in den Ausstieg.
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